Neues Schwesternwohnheim in München sorgt für Kontroversen
Die Entscheidung, das Gebäude an der Albert-Roßhaupter-Straße 65 in München zu einem Geflüchteten-Wohnheim umzuwandeln, hat gemischte Reaktionen in der Gemeinde ausgelöst. Bisher diente das Gebäude als Schwesternwohnheim, was zu Bedenken und Diskussionen über die zukünftige Nutzung geführt hat.
Die Perspektive der Gemeinde
In einer kürzlichen Sitzung des BA Sendling-Westpark äußerte eine besorgte Bürgerin den Wunsch, das Wohnheim für Pflegekräfte zu erhalten. Sie argumentierte, dass angesichts des Pflegenotstands und der Verkehrsanbindung an lokale Kliniken die Unterbringung von medizinischem Fachpersonal prioritär sein sollte.
Obwohl der BA-Chef Günter Keller die Bürgerin verstand und ihre Bedenken teilte, wies er darauf hin, dass die Stadt gesetzlich verpflichtet sei, angemessene Unterkünfte für Geflüchtete bereitzustellen. Er lud die Gemeindemitglieder ein, die aktuellen Unterkünfte anzusehen, um die dringende Notwendigkeit festerer Gebäude für schutzbedürftige Gruppen zu erkennen.
Neue Unterkünfte im Überblick
- Albert-Roßhaupter-Straße 22: Staatliche Gemeinschaftsunterkunft mit 144 Betten, geplante Eröffnung noch in diesem Jahr, Nutzungsdauer von 15 Jahren;
- Albert-Roßhaupter-Straße 65: Dezentrale kommunale Unterkunft mit 205 Betten, geplante Eröffnung 2025, Nutzungsdauer von fünf bis zehn Jahren;
- Gerty-Spies-Straße 9: Dezentrale kommunale Unterkunft (Leichtbauhalle) mit 200 Betten, Verlängerung der Nutzungsdauer wird derzeit geprüft;
- Hansastraße 55: Dezentrale kommunale Unterkunft (Leichtbauhalle) mit 162 Betten, Verlängerung der Nutzungsdauer wird derzeit geprüft.
Neben diesen Einrichtungen gibt es auch ein Übergangswohnheim an der Hinterbärenbadstraße, das seit 1998 Kontingentflüchtlingen Unterkunft bietet.
Auswirkungen auf das Schwesternwohnheim
Das ehemalige Schwesternwohnheim war Eigentum von Münchenstift, das die Wohnungen in Form von Wohngemeinschaften vermietet hatte. Da keine Verlängerung des Mietvertrags möglich war, wurde beschlossen, das Gebäude abzureißen oder umfassend zu renovieren. Münchenstift-Sprecherin Anna Schmid bestätigte, dass die WG-Wohnform nicht beliebt war, was zu Leerständen führte.
Letztendlich liegt die Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Gebäudes in den Händen des Stadtrats, der die endgültige Entscheidung treffen wird.
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– NAG