Ein 31-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis musste wegen eines verhängnisvollen Scherzes vor dem Landgericht München eine Geldstrafe von 1100 Euro zahlen. Im Jahr 2019 teilte der Maler und Lackierer ein Foto von Adolf Hitler in einer WhatsApp-Gruppe, was zu rechtlichen Konsequenzen führte, obwohl ihm keine nationalsozialistischen Absichten unterstellt wurden.
Unerwartete Konsequenzen eines scheinbar harmlosen Posts
Was als lustiger Spaß gedacht war, verursachte weitreichende Folgen für den Maler. Zwar betonte der Staatsanwalt, dass keine nationalsozialistischen Überzeugungen vorlagen, dennoch wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt.
Einmaliger Fehler mit dauerhafter Wirkung
Der Maler beteuerte, dass er das Foto in einer geschlossenen Gruppe geteilt hatte und es lediglich als humorvoll empfand. Doch die Staatsanwaltschaft war entschlossen, dass eine solche Handlung nicht folgenlos bleiben durfte, um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verhindern.
Gelderstrafe als Warnung vor der Verharmlosung von historischen Symbolen
Das Urteil des Landgerichts zeigte, dass auch scheinbar harmlose Posts in sozialen Medien ernste Konsequenzen haben können. Die Geldstrafe diente auch als Warnung an die Öffentlichkeit, historische Symbole nicht zu verharmlosen und deren Verwendung ernst zu nehmen.
– NAG