München

Jérôme Boateng: Prozess beendet – Urteile und Konsequenzen für den Weltmeister

Der ehemalige Nationalspieler Jérôme Boateng wurde in München wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin verwarnt, und nach der Rücknahme der Revision durch die Staatsanwaltschaft ist das Urteil nun rechtskräftig, was für Boateng aufgrund der negativen Auswirkungen auf seine Karriere und Finanzen von großer Bedeutung ist.

München – In einem bemerkenswerten Ende für den Fall des ehemaligen Nationalspielers Jérôme Boateng (35) hat die Staatsanwaltschaft nun die Rechtsmittel zurückgezogen, wodurch das Urteil rechtskräftig wird. Diese Entscheidung bedeutet, dass es endgültig keine weiteren Rechtsmittel geben wird, da auch Boatengs Anwalt Leonard Walischewski nach dem Urteil keine Einsprüche eingelegt hat.

Walischewski und der Sprecher von Boateng, Thomas Knipp, äußerten sich zu dem Urteil und bestätigten gegenüber BILD, dass es dem tatsächlichen Sachverhalt und ihrer rechtlichen Einschätzung, die sie von Beginn an vertreten hatten, entspricht.

Rückblick auf den Prozess

Vor wenigen Wochen fand die Verhandlung statt, in der Boateng wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen wurde. Die gerichtliche Strafe war verhältnismäßig mild und umfasste eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 5000 Euro, die jedoch unter Vorbehalt erlassen wurde. Neben dieser Strafe musste Boateng auch eine Spende von 100.000 Euro an gemeinnützige Organisationen leisten und sah sich weiteren finanziellen Belastungen gegenüber, die sich auf rund 800.000 Euro an Verfahrenskosten summierten. Laut seines Anwalts hat Boateng zudem Werbeverträge in Höhe von etwa 28 Millionen Euro verloren.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft, die ihrerseits mit dem Urteil unzufrieden war, Rechtsmittel eingelegt und die Auffassung vertreten, die Strafe sei zu milde. Anne Leiding, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München, teilte mit, dass man das schriftliche Urteil der 23. Strafkammer bis zum 5. August erhalten habe. Nach einer gründlichen Prüfung kam die Behörde jedoch zu dem Schluss, dass die eingelegte Revision zurückgenommen werden sollte.

Kritik an der Urteilsbegründung

Trotz der Rücknahme der Revision äußerte Leiding, dass die Staatsanwaltschaft weiterhin nicht von der Richtigkeit des Urteils überzeugt sei. Insbesondere bemängelte sie die Begründung des Gerichts bezüglich der Vorbehaltsstrafe und ließ durchblicken, dass eine Revision aus ihrer Sicht möglicherweise erfolgreich hätte unterstützt werden können. Die Behörde stellte klar, dass in Fällen von häuslicher Gewalt eine Verurteilung unbedingt erforderlich sei, was ihrer Meinung nach im vorliegenden Fall nicht ausreichend beachtet wurde.

Die Tatsache, dass das Verfahren mittlerweile über fünf Jahre bei Gericht anhängig war, spielte ebenfalls eine Rolle in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Rechtsmittel zurückzuziehen. Leiding betonte, dass die dauerhafte Belastung des Verfahrens für die betroffenen Parteien schwer zumutbar sei.

Der Münchener Strafverteidiger Dr. Nicolas Frühsorger stellte die Rücknahme der Revision als eine Botschaft an das Gericht dar, das die Staatsanwaltschaft möglicherweise enttäuscht mit dem Verlauf und dem Ergebnis des Verfahrens war. Sie wollte mit der Einlegung der Revision dem Gericht deutlich machen, dass ihr die Angelegenheit wichtig ist und dass sie den Umgang des Gerichts mit dem Fall nicht billigt.

Dennoch möchte die Staatsanwaltschaft laut Leiding weiterhin alle Opfer häuslicher Gewalt ermutigen, sich bei Misshandlungen an die Ermittlungsbehörden zu wenden. Diese Bitte ist besonders signifikant in einem Umfeld, in dem viele Betroffene oftmals zögern, ihren Fall öffentlich zu machen oder rechtliche Schritte zu unternehmen.

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