Faire Entlohnung für junge Arbeitskräfte im Eichsfeld gefordert
Die Sommerferien sind für viele Jugendliche eine Gelegenheit, ihr Taschengeld aufzustocken. Besonders beliebt ist die Arbeit in der Gastronomie im Landkreis Eichsfeld.
Für die rund 140 Gaststätten im Landkreis sind die jugendlichen Aushilfskräfte eine wichtige Unterstützung, um den Urlaubsandrang zu bewältigen. Doch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) warnt davor, dass viele Jugendliche möglicherweise nicht fair entlohnt werden.
Lücke im Mindestlohngesetz
Ein Grund dafür ist ein Problem im Mindestlohngesetz: Der Mindestlohn gilt erst ab dem 18. Lebensjahr. Das führt dazu, dass Jugendliche unter 18 Jahren weniger verdienen können. Die NGG fordert daher eine Anpassung des Gesetzes, damit alle Arbeitnehmer unabhängig vom Alter fair entlohnt werden.
Der Gewerkschaftler Jens Löbel betont, dass Ferienjobs für viele Jugendliche der erste Schritt ins Berufsleben sind und einen wichtigen Einfluss auf ihre zukünftige Berufswahl haben. Es sei daher im Interesse der Gastronomiebetriebe, potenzielle Nachwuchskräfte nicht durch niedrige Bezahlung abzuschrecken.
Nach NGG-Tarif sollten auch Ferienjobber angemessen entlohnt werden. Der Einstiegslohn für Quereinsteiger in der Gastronomie beträgt derzeit 13,71 Euro pro Stunde, was als fair angesehen wird. In den letzten Tarifverhandlungen konnte die NGG sogar einen höheren Lohn für junge Fachkräfte durchsetzen, der innerhalb von drei Jahren auf 16,53 Euro steigen wird.
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Redaktion
– NAG