München

Rückrufwarnung: Scharfes Curry-Gewürz mit krebserregenden Farbstoffen

Dringender Rückruf des „Bayt Jeddy Scharfes Curry“-Gewürzes aufgrund der Entdeckung krebserregender Farbstoffe in der 150-Gramm-Packung, produziert von Mohmad Nazmi Kahyata Express, warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und betrifft Kunden in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

In jüngster Zeit wurde ein alarmierender Rückruf für ein scharfes Curry-Gewürz bekannt gegeben, nachdem in der speziellen Mischung krebserregende Farbstoffe nachgewiesen wurden. Die Entdeckung dieser schädlichen Substanzen hat sofortige Maßnahmen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit erforderlich gemacht, und die Betroffenen wurden aufgefordert, ihre Produkte zurückzugeben.

Das betroffene Produkt trägt den Namen „Bayt Jeddy Scharfes Curry“ und ist in einer 150-Gramm-Packung erhältlich. Es wurde von der Mohmad Nazmi Kahyata Express Firma hergestellt und besitzt das Mindesthaltbarkeitsdatum 01.02.2026. Der Rückruf wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) initiiert, das auf der Plattform lebensmittelwarnung.de detaillierte Informationen über die gesundheitsschädlichen Bestandteile bereitstellt.

Gefährliche Substanzen im Gewürz

In der Rückrufmitteilung wird explizit auf die Farbstoffe Sudan I und Sudan IV hingewiesen, die in diesem Gewürz nachgewiesen wurden. Diese Substanzen sind innerhalb der Europäischen Union verboten, da sie in Lebensmitteln nicht natürlich vorkommen und erhebliche Gesundheitsrisiken darstellen können. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist bekannt, dass die Azofarbstoffe nach oraler Aufnahme im Körper in verschiedene Amine zerlegt werden, von denen einige als krebserzeugend klassifiziert sind.

Eine der besorgniserregendsten Informationen ist, dass bislang keine spezifische Dosis bekannt ist, ab der diese krebserzeugende Wirkung tatsächlich eintritt. Trotz ihres Verbots werden solche Farbstoffe nach wie vor häufig in Lebensmitteln, besonders in Gewürzen, entdeckt. Ein früherer Rückruf aufgrund von Sudan IV betraf ebenfalls ein Gewürz, das vor allem in der orientalischen Küche verwendet wird, was die Dringlichkeit dieser Rückrufmaßnahmen unterstreicht.

Das „Bayt Jeddy Scharfes Curry“ wurde in einer Reihe von Bundesländern verkauft, darunter Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Das BVL und das Verbraucherportal produktwarnung.eu raten eindringlich davon ab, dieses Produkt zu konsumieren. Obwohl das Bundesinstitut feststellt, dass das Risiko einer Krebserkrankung bei gelegentlichem Verzehr von gering belasteten Lebensmitteln wahrscheinlich sehr gering ist, besteht dennoch ein potenzielles Gesundheitsrisiko.

Kunden, die im Besitz des betroffenen Gewürzes sind, wird empfohlen, es entweder zu entsorgen oder an den Verkaufsstellen zurückzugeben. In der Regel können Verbraucher ihr Geld zurückerhalten, auch wenn sie keinen Kassenbon vorlegen. Dies zeigt, wie ernst die Situation genommen wird und wie wichtig es ist, Verbraucher über solche Rückrufe zu informieren.

Wichtige Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit sind entscheidend, um die Gesundheit der Konsumenten zu schützen. Rückrufe wie dieser sind nicht nur in ihrer Vorgehensweise wichtig, sondern auch in der Transparenz, die sie den Verbrauchern gegenüber zeigen. Es ist entscheidend, die Augen offen zu halten und auf solche Rückrufaktionen zu achten, um potenzielle Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

In einer Zeit, in der die Qualität von Lebensmitteln immer stärker in den Fokus rückt, ist es entscheidend, solche Informationen schnell und präzise zu kommunizieren. Die Zusammenarbeit zwischen Herstellern, Behörden und Verbrauchern kann dazu beitragen, das Vertrauen in die Lebensmittelsicherheit zu stärken und zu garantieren, dass solche Vorfälle in Zukunft minimiert werden.

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