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Neu-Ulm plant Photovoltaikanlage: Öffentlichkeitsbeteiligung startet

Am 23. Juli 2024 beschloss der Stadtrat von Neu-Ulm die Änderung des Flächennutzungsplans zur Schaffung eines Standorts für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich Wiblinger Eck, um die Kapazitäten zur Gewinnung erneuerbarer Energien auszubauen.

Die Stadt Neu-Ulm nimmt eine bedeutende Wende im Bereich Ausbau erneuerbarer Energien. In einer Sitzung des Stadtrates am 23.07.2024 wurde die Einleitung des Verfahrens zur 13. Flächennutzungsänderung beschlossen, welche sich auf die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Wiblinger Eck konzentriert. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, Kapazitäten zur Gewinnung erneuerbarer Energien auszubauen, was sowohl ökologisch als auch ökonomisch von Bedeutung ist.

Bedeutung für die Gemeinde

Das geplante Projekt hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf die lokale Gemeinschaft. Die Gestaltung und Nutzung von Flächen für Solarenergie verdeutlicht einen positiven Trend hin zu nachhaltigen Energien in Neu-Ulm. Die Stadt verfolgt mit diesem Schritt eine aktive Rolle im Klimaschutz, da die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Verringerung der CO2-Emissionen beitragen kann.

Umweltprüfung und öffentlicher Beteiligungsprozess

Im Rahmen des Änderungsverfahrens wird auch eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Diese Prüfung beurteilt die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens. Aspekte wie die Auswirkungen auf Mensch, Tierwelt, Pflanzen, Klima und Landschaft werden genau untersucht. Der Umweltbericht wird in den Planungsprozess integriert und soll die öffentlichen Bedenken adressieren und die Entscheidungsfindung unterstützen.

Planungsdetails

Der Änderungsbereich, der sich im westlichen Teil von Neu-Ulm befindet, umfasst etwa 5,6 Hektar. Die derzeitige Nutzung der Fläche ist vorwiegend landwirtschaftlich geprägt, während ein eingetragener Biotop im nördlichen Bereich und eine Altlast im südlichen Bereich ebenfalls zu beachten sind. Ziel der Planung ist es, Baurecht für die Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen, die in etwa 30 Jahren rückstandslos zurückgebaut werden kann, was eine umweltfreundliche Lösung darstellt.

Öffentliche Auslegung und Mitwirkung

Die Öffentlichkeit wird in den Planungsprozess einbezogen. Der Vorentwurf der Flächennutzungsänderung und alle dazugehörigen Unterlagen werden zwischen dem 20. August und dem 20. September 2024 auf der Webseite der Stadt sowie im Rathaus öffentlich ausgelegt. Bürger sind eingeladen, ihre Stellungnahmen zu dem Vorhaben abzugeben, entweder elektronisch oder schriftlich. Dies ermöglicht den Bürgern, aktiv an der Gestaltung ihrer Umwelt mitzuwirken.

Datenschutzaspekte

Die Stadt Neu-Ulm gewährleistet, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung den geltenden Datenschutzbestimmungen entspricht. Daten werden lediglich zur Bearbeitung von Stellungnahmen genutzt, und anonym eingegebene Kommentare werden nicht beantwortet.

Fazit zur Flächennutzungsänderung

Die Entscheidung des Stadtrates, eine Flächennutzungsänderung in Neu-Ulm einzuleiten, ist ein Schritt in die richtige Richtung im Hinblick auf nachhaltige Stadtentwicklung. Durch den verstärkten Einsatz von Photovoltaikanlagen wird die Stadt ihren ökologischen Fußabdruck reduzieren und gleichzeitig die Energiewende aktiv unterstützen. Die Bürger sind gefordert, sich am Prozess zu beteiligen und ihre Meinung einzubringen, um eine zukunftsfähige und umweltbewusste Stadtentwicklung zu fördern.

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