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Neu-Ulm plant Wohnraum: Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan M 118

Am 16. Juli 2024 beschloss der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans M 118 für etwa 120 neue Wohneinheiten am Glacis-Park, um in zentraler Lage dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und die städtebauliche Entwicklung zu fördern.

In einer wichtigen Maßnahme zur Schaffung von Wohnraum hat der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm am 16.07.2024 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan M 118 zu erstellen. Dieser Plan mit dem Titel „Wohnen am Glacis-Park, Turmstraße/Gedeckter Weg“ wird gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches aufgestellt. Der Entwurf zielt darauf ab, innerhalb des Plangebietes vier mehrgeschossige Wohngebäude zu errichten, die insgesamt etwa 120 Wohneinheiten bereitstellen sollen.

Öffentliche Mitwirkung und Transparenz

Ein zentraler Aspekt bei der Erstellung des Bebauungsplans ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit. Vom 12. August 2024 bis zum 20. September 2024 haben Bürger die Möglichkeit, den Entwurf des Bebauungsplans auf der städtischen Webseite einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Diese können elektronisch oder auf schriftlichem Weg beim zuständigen Dezernat der Stadt eingereicht werden. Das Engagement der Einwohner ist entscheidend, um die Entwicklung der Stadt im Sinne ihrer Bedürfnisse zu gestalten.

Umweltauswirkungen und Schutzmaßnahmen

Die Planung bezieht sich auch auf umweltbezogene Aspekte. Der Planungsentwurf wird begleitet von verschiedenen Gutachten, die sich mit Themen wie Wasser, Klima, Arten- und Biotopschutz sowie Lärmschutz befassen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Begrünung von Flachdächern und der Berücksichtigung von schädlichen Lärmimmissionen, um die Lebensqualität in der Umgebung zu sichern.

Städtebauliche Notwendigkeit

Angesichts des aktuellen Mangels an Wohnraum in innerstädtischen Lagen ist die Entwicklung von Wohnflächen in Neu-Ulm von großer Bedeutung. Der geplante Bebauungsplan wird als Teil einer Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren umgesetzt, was bedeutet, dass keine umfassende Umweltprüfung notwendig ist. Dies soll eine zügige Realisierung des Projekts ermöglichen, um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden.

Einblicke in die Details der Planung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich über etwa 4.698 m². Die Planung sieht eine Anpassung an die bestehende Wohnbebauung im Westen und eine harmonische Integration in das städtische Umfeld vor, das derzeit durch gewerblich genutzte Gebäude dominiert wird. Die Eberhardt Immobilienverwaltung III GbR aus Ulm ist als Vorhabenträgerin verantwortlich für die Umsetzung dieses Projekts.

Zusätzliche Informationen zur Datenschutzrichtlinie

Im Zusammenhang mit der Umfrage und der Abgabe von Stellungnahmen müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Personenbezogene Daten werden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet, und Teilnehmer, die anonym bleiben möchten, haben möglicherweise keinen Zugriff auf das Ergebnis der Anhörung. Informationen hierzu sind ebenfalls verfügbar.

Ausblick auf die nächsten Schritte

Nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Stellungnahmen wird der Planungs- und Umweltausschuss diese in einer öffentlichen Sitzung abwägen. Es ist wichtig, dass die Bürger ihre Meinungen rechtzeitig einbringen, da verspätete Einwände möglicherweise nicht mehr in die Entscheidung einfließen. Durch diese transparente und inklusive Vorgehensweise strebt die Stadt Neu-Ulm an, einen attraktiven und lebenswerten Wohnraum zu schaffen.

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