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Prozess gegen mutmaßlichen Steinewerfer nach Angriff auf Grünen-Spitzenduo in Neu-Ulm

Steinewerfer von Neu-Ulm vor Gericht: Ein Blick auf die Gemeinschaft

Nachdem der mutmaßliche Steinewerfer während des Landtagswahlkampfes 2023 in Neu-Ulm das bayerische Grünen-Spitzenduo Katharina Schulze und Ludwig Hartmann angegriffen hat, steht sein Gerichtsprozess kurz bevor. Für den 29. Oktober ist der Prozess angesetzt, wie der Direktor des Amtsgerichts Neu-Ulm, Thomas Kirschner, der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Der Vorfall ereignete sich, als der damals 44-jährige Mann am 17. September 2023 in Neu-Ulm einen Stein in Richtung der Bühne warf, auf der Schulze und Hartmann sprachen. Glücklicherweise wurden die beiden Politiker nicht getroffen und blieben unverletzt.

Die Anklagepunkte gegen den Beschuldigten umfassen versuchte gefährliche Körperverletzung und den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Schulze beschrieb den Moment später als ihren „schlimmsten Augenblick“ im Wahlkampf. Sie berichtete, dass der Stein „aus dem Nichts“ flog, als sie mit Bürgern ins Gespräch kommen wollten.

Politischer Hintergrund und Motive

Die Generalstaatsanwaltschaft in München übernahm den Fall aufgrund seiner politischen Dimension. Der Beschuldigte wird der sogenannten Reichsbürger- und Querdenker-Szene zugeordnet. „Reichsbürger“ sind Personen, die die Bundesrepublik Deutschland und ihre Institutionen nicht anerkennen.

Der Mann wurde unmittelbar nach dem Vorfall von der Polizei festgenommen, wobei er sich gegen die Festnahme wehrte. Später gestand er die Tat und gab an, aus Unzufriedenheit mit der politischen Situation gehandelt zu haben. Sein Motiv sei gewesen, niemanden zu verletzen, sondern lediglich seinen Unmut kundzutun.

Die Gemeinschaft in Neu-Ulm verfolgt gespannt den Prozessbeginn, da der Vorfall nicht nur eine politische Dimension hat, sondern auch Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in der Region nimmt. Der Ausgang des Prozesses wird daher nicht nur für die beteiligten Politiker relevant sein, sondern auch für die allgemeine Stimmung in der Gemeinde.

NAG

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