Mecklenburgische SeenplatteNeubrandenburg

Ehemaliger Feuerwehrmann aus Friedland muss Bewährung für Schwarzfahrten antreten

Ein Ex-Feuerwehrmann aus Friedland hat seine Bewährungsstrafe nach monatelangen Schwarzfahrten rechtskräftig erhalten. Das Amtsgericht Neubrandenburg verurteilte den 34-Jährigen zu einem Jahr Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. Der wiederholt vorbestrafte Mann gab während der Verhandlung zu, mindestens 34 Mal mit Feuerwehrfahrzeugen gefahren zu sein, ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen. Besonders schockierend: Unter anderem war er auch mit Kindern unterwegs, was zu Beschwerden von Eltern führte.

Obwohl der Friedländer Wehrführer Stephan Drews eine höhere Haftstrafe gefordert hatte, legte die Staatsanwaltschaft keine Berufung ein. Drews zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung. Es wurde entschieden, dass bereits eine Fahrt ohne Führerschein zur Widerrufung der Bewährung führen kann. Zudem muss der Verurteilte 1.500 Euro an den Verein „Kind im Krankenhaus“ zahlen. Nach dem Urteil wurde er aus der Feuerwehr ausgeschlossen und plant, in eine andere Region zu ziehen, wo er sich eine neue Feuerwehr suchen möchte. Die Feuerwehrkameraden aus Friedland beabsichtigen jedoch, ihre neuen Kollegen zu warnen, berichtet www.nordkurier.de.

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