Neumarkt in der Oberpfalz

Neue Temporegelung: Tempo 30 in Neumarkts Bahnhofstraße

Maßnahme für mehr Sicherheit und Schutz vor Straßenschäden in Neumarkt

NEUMARKT. Eine wichtige Veränderung hat sich in der Bahnhofstraße von Neumarkt ergeben. Ab sofort gilt hier eine Tempobegrenzung von 30 Stundenkilometern, und das nicht nur vorübergehend, sondern „bis auf weiteres“. Der Grund für diese Einschränkung liegt in den erheblichen Straßenschäden, die dort festgestellt wurden. Diese Entscheidung zur Einführung von Tempo 30 wurde am Donnerstag aus dem Neumarkter Rathaus bekanntgegeben.

Durch das Tempolimit von 30 km/h soll nicht nur die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden, sondern es dient ebenfalls dazu, weitere Schäden an der Fahrbahn zu verhindern. Die Maßnahme wurde daher ergriffen, um sowohl die Sicherheit als auch die bauliche Integrität der Straße zu schützen.

Experten sind sich einig, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer in der Bahnhofstraße dazu beiträgt, Unfälle zu vermeiden und die Langlebigkeit der Straße zu erhalten. Diese Veränderung zeigt ein starkes Engagement der Stadt Neumarkt für die Sicherheit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger.

Die Einführung von Tempo 30 in der Bahnhofstraße markiert einen wichtigen Schritt, um sowohl die Sicherheit als auch die Infrastruktur in Neumarkt zu verbessern. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahme langfristig auf den Verkehr und die Stadtlebensdauer auswirken wird.

Es bleibt zu hoffen, dass die Tempo-30-Zone in der Bahnhofstraße dazu beiträgt, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Straße vor weiteren Schäden zu schützen. Die Stadt Neumarkt setzt damit ein klares Zeichen für den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger. – NAG

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