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Flutopfer in Lilienthal kritisieren komplizierte Antragsverfahren für Hochwasserhilfen

Title: „Herausforderungen der Hochwasserhilfe in Lilienthal: Kritik an kompliziertem Verfahren“

Die Hochwasserkatastrophe zu Beginn des Jahres hat in Lilienthal zu erheblichen Schäden geführt, insbesondere an Gebäuden. Um den Betroffenen zu helfen, hat die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N-Bank) Ende Juni damit begonnen, Zuschüsse für die Sanierung oder den Ersatz von zerstörtem Hausrat bereitzustellen. Während die Unterstützung vom Land begrüßt wird, gibt es auch erste Kritikpunkte: Das Verfahren sei zu kompliziert und mit bürokratischen Hürden versehen, so die Beschwerden der Betroffenen.

Besonders umstritten ist die Frist bis zum 30. Oktober, innerhalb der die Anträge bei der Förderbank eingereicht werden müssen. Viele befürchten, dass sie aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von örtlichen Gutachtern und Handwerkern die Deadline nicht einhalten können. Die Komplexität der Begutachtung wird zudem kritisiert, da die Schäden häufig schon behoben sind, was eine genaue Begutachtung erschwert.

Um einen Zuschuss zu beantragen, reichen jedoch nicht nur ein paar Klicks aus. Die Antragstellung erfordert eine Registrierung im Kundenportal der N-Bank, gefolgt von der Vorlage verschiedener Nachweise wie Rechnungen, Versicherungsscheinen und Einkommensteuerbescheiden. Einige Betroffene vermuten, dass die Hürden absichtlich hoch gesetzt wurden, um die Anzahl der Anträge zu reduzieren und das Haushaltsbudget zu schonen.

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium verteidigt das Verfahren und betont, dass die Richtlinien erfolgreich im Zusammenhang mit dem Hochwasser von 2017 angewendet wurden. Der Ministeriumssprecher, Florian Mosig, erklärt, dass die Gutachtenanforderung der Transparenz und Fairness dient und sicherstellen soll, dass die Mittel effektiv eingesetzt werden. Trotz der Kritik haben seit dem Start des Förderprogramms 21 Personen Anträge eingereicht, die vom Land bearbeitet werden.

Während die Unterstützung für Privatpersonen im Fokus steht, erhalten auch Gemeinden wie Lilienthal finanzielle Hilfe zur Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur. Die Richtlinie, die am 1. Juli in Kraft trat, ermöglicht es Kommunen, die Kosten für die Wiederherstellung von Straßen und Kanälen nach dem Hochwasser zu decken. Ein konkretes Beispiel ist der Zollpfad, der komplett erneuert werden muss.

Insgesamt zeigt sich, dass die Hochwasserhilfe in Lilienthal trotz anfänglicher Herausforderungen vielversprechend ist und sowohl Privatpersonen als auch Gemeinden dabei unterstützt, die Folgen der Naturkatastrophe zu bewältigen. – NAG

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