01.08.2024, 17:24 Uhr
Helmstedt. Der Landkreis Helmstedt hat einer Allgemeinverfügung zugestimmt, die es Tierhaltern ermöglicht, ihre Tiere prophylaktisch gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Diese Entscheidung wurde als Reaktion auf die zunehmende Ausbreitung der Krankheit in Niedersachsen getroffen. Die Mitteilung wurde heute in einer Pressekonferenz des Landkreises veröffentlicht.
Die Bedeutung der Impfung für die Tierhaltung
Die Genehmigung zur Durchführung von Impfungen ist besonders wichtig für die Tierhalter vor Ort, die von den Auswirkungen der Blauzungenkrankheit betroffen sind. Diese Viruserkrankung kann zu erheblichen Verlusten in den Beständen von Schafen, Ziegen und in geringerem Maße auch Rindern führen. Vor allem Schafe und Ziegen sind unter diesen Bedingungen besonders anfällig und können im schlimmsten Fall hohe Sterberaten aufweisen.
Vorbeugung und Richtlinien für Tierhalter
Tierhalter, die diese Impfung in Anspruch nehmen möchten, sind dazu angehalten, sich mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung zu setzen. Dort werden sie über die notwendig zu erfüllenden Dokumentationspflichten und die zugelassenen Impfstoffe informiert. Die Impfungen sind freiwillig und müssen auf eigene Kosten durchgeführt werden, da zur Zeit kein zugelassener Impfstoff für diese Krankheit bereitsteht.
Hintergrund zur Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit wird durch Mücken, auch Gnitzen genannt, übertragen und stellt eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit von Wiederkäuern dar. Während der Einsatz von Insektiziden einen gewissen Schutz bieten kann, muss dennoch mit einem Risiko einer Infektion gerechnet werden. Bei einem Ausbruch der Krankheit wird nicht nur das Wohl der Tiere gefährdet, sondern auch die wirtschaftliche Grundlage vieler Betriebe in der Region.
Fördermöglichkeiten für Tierhalter
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse bietet unter bestimmten Voraussetzungen Härtebeihilfen für die Impfungen von Schaf- und Ziegenbeständen an. Dies kann eine wichtige Unterstützung für Tierhalter sein, die finanziell belastet werden, sollte es zu einem Ausbruch von Blauzungenkrankheit kommen.
Insgesamt stellt diese Maßnahme einen wichtigen Schritt dar, um die Tiergesundheit in der Region zu fördern und den wirtschaftlichen Druck auf die Tierhalter zu mindern. Die Entscheidung des Landkreises Helmstedt könnte als Vorbild für andere Kreise in Niedersachsen dienen, die mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind.
– NAG