Am 25. September 2024 hat der niedersächsische Landtag ein neues Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge für die Jahre 2024 und 2025 verabschiedet. Ab dem 1. November 2024 werden die Grundgehälter um 200 Euro erhöht und bestimmte Zulagen um 4,76 Prozent angehoben. Auch die Anwärtergrundbeträge steigen um 100 Euro. Eine weitere Erhöhung um 5,5 Prozent und ein Anstieg der Anwärtergrundbeträge um 50 Euro sind für den 1. Februar 2025 vorgesehen.
Zudem erhalten Beamte für jedes erste und zweite Kind, für das ein Familienzuschlag gewährt wird, im Dezember 2024 eine einmalige Sonderzahlung von jeweils 1.000 Euro. Ab dem 1. Oktober 2024 wird die Weiterbeschäftigung von Ruhestandsbeamten attraktiver, da Einkommen nach Erreichen des Ruhestandsalters nicht mehr auf die Versorgungsbezüge angerechnet wird. Diese Änderungen verfolgen das Ziel, die finanzielle Situation der Beamten und deren Familien zu verbessern, trotz der auslaufenden Inflationsausgleichszahlungen ab November 2024. Weitere Informationen liefert www.nlbv.niedersachsen.de.