In einem besorgniserregenden Vorfall in Salzgitter haben drei Männer am örtlichen Teich gegen das Angelverbot verstoßen und dabei nicht nur das Tierschutzgesetz missachtet, sondern auch die Gesundheit und das Wohlergehen der dort lebenden Fische gefährdet. Der Vorfall bringt nicht nur die lokale Gemeinschaft in Aufregung, sondern erwirbt auch die Aufmerksamkeit des Anglerverbands Niedersachsen, der die Praktiken solcher Schwarzfischer scharf verurteilt.
Ein erschütterndes Erlebnis für die Familie
Am 25. Juli, als eine Mutter mit ihrem Sohn auf dem Ritterburg-Spielplatz Zeit verbrachte, begegneten sie einem schockierenden Anblick am benachbarten Teich. Laut der Mutter hörte sie ein Rascheln aus den Büschen. Als ihr Sohn dem Geräusch nachgehen wollte, entdeckten sie eine Gruppe von Anglern, die Fische illegal fangten. Der Anblick war niederschmetternd: Fünf oder sechs Fische waren im Gebüsch zurückgelassen worden, offensichtlich in einem agonisierenden Zustand.
„Ich war geschockt“, äußerte die Mutter in einer Facebook-Gruppe und betonte: „So etwas darf nicht passieren!“ Sie forderte die Angler auf, die Fische zurück ins Wasser zu bringen, aber diese ignorierten sie und verließen den Ort. Der Vorfall hat die Seelenruhe der beiden Betroffenen stark beeinträchtigt und wirft Fragen zu einer verantwortungsvollen und ethischen Angelpraxis auf.
Die Sichtweise der Experten
Der Biologe Florian Möllers vom Anglerverband Niedersachsen gab im Gespräch mit News38 einen umfassenden Überblick über die Auswirkungen solcher Handlungen. Er erklärte, dass das Angeln an diesem Teich gesetzlich verboten sei und das Verhalten der Männer als Fischwilderei eingestuft werden müsse. Obwohl solche Verstöße in Deutschland bestraft werden können, zeige die Realität, dass viele Strafanzeigen oft wegen Geringfügigkeit fallengelassen werden.
Laut Möllers sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Tierschutz klar. Wer lebende Fische einfach in die Büsche wirft, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, was ebenfalls eine Straftat darstellt, die theoretisch bis zu einer Freiheitsstrafe führen kann. Unglücklicherweise stellt der Biologe fest, dass trotz jahrelanger Anstrengungen der Verbände, solche Praktiken zu bekämpfen, bisher kaum Resonanz auf politischer Ebene erzielt werden konnte.
Gemeinschaftliche Verantwortung und mögliche Maßnahmen
Dieser Vorfall ist auch ein bedeutender Aufruf an die Gemeinschaft, gegen solche illegalen Praktiken vorzugehen. Die Angelvereine können selbst aktiv werden, indem sie gegen Schwarzfischer an den von ihnen gepachteten Gewässern vorgehen, etwa durch Sperrungen oder das Entziehen von Angelscheinen. Zudem ermutigt der Biologe jeden Passanten dazu, Strafanzeigen zu erstatten, insbesondere wenn Bild- oder Videomaterial vom Vorfall vorliegt.
„Jeder hat die Verantwortung, solche unmoralischen Handlungen zu melden“, so Möllers. Es ist wichtig, dass die Gemeinschaft zusammensteht und klare Grenzen gegen das widerrechtliche Verhalten zieht, um sowohl die Fische als auch die lokalen Lebensräume zu schützen.
Ein unethisches Verhalten
Die mutmaßlichen Angler schienen sich der Illegalität ihrer Aktionen bewusst zu sein, was das Verhalten noch beunruhigender macht. Möllers vermutet, dass die Männer versuchten, ihre Taten zu verdecken, ohne die Fische erst tierschutzgerecht zu betäuben und zu töten, ein Verfahren, das Bestandteil der Fischerprüfung ist.
Dieser Vorfall offenbart nicht nur die Notwendigkeit einer besseren Überwachung und Durchsetzung der Angelgesetze, sondern auch die Wichtigkeit der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Tierschutz und die Einhaltung lokaler Regelungen.
– NAG