Nienburg/Weser

Fördermittel für Dorferneuerung in Balge: Bis 30.09. Anträge einreichen!

Die Dorferneuerung in Balge, die bis zum 31. Dezember 2026 gefördert wird, ermöglicht es sowohl öffentlichen als auch privaten Antragstellern, finanzielle Unterstützung für die Entwicklung und Verbesserung ländlicher Lebensverhältnisse zu beantragen, wobei Anträge bis zum 30. September jedes Jahres beim Amt für regionale Landesentwicklung einzureichen sind.

Die Dorferneuerung im südniedersächsischen Dorf Balge ist ein zukunftsweisendes Projekt, das bis zum 31. Dezember 2026 fortgeführt wird. Diese Initiative zielt darauf ab, ländliche Orte zu erhalten, zu gestalten und weiterzuentwickeln, um die Lebensqualität der dort lebenden Bevölkerung zu verbessern.

Wesentliche Informationen zur Antragstellung sind für alle betrokkenen Bürgerinnen und Bürger entscheidend. Der Stichtag für die Beantragung von Fördermitteln ist der 30. September eines jeden Jahres. Die aktuellen Fristen für Anträge sind also:

  • 30. September 2024 für Projekte, die im Jahr 2025 umgesetzt werden sollen, und
  • 30. September 2025 für Umsetzung im Jahr 2026.

Die Samtgemeinde Weser-Aue hat dabei sowohl öffentliche als auch private Antragsteller im Blick. Die Beantragung von Fördermitteln kann dabei sowohl für größere Projekte als auch für kleine Initiativen innerhalb des Gemeindegebiets von Balge erfolgen. Die Anträge müssen bis zur festgelegten Frist bei dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) in Sulingen eingereicht werden.

Programminhalte und Förderkriterien

Die Dorferneuerung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur Belebung und Aufwertung des ländlichen Raums beitragen. Hierzu zählen beispielsweise die Umnutzung von ehemaligen land- und forstwirtschaftlichen Gebäuden, bei denen auch gestalterische Anpassungen an das Ortsbild von zentraler Bedeutung sind. Besonders erhalten werden soll die ortsbildprägende Bausubstanz, die oft einen unverwechselbaren Charakter der Dörfer ausmacht.

  • Einige der förderfähigen Projekte umfassen:
  • Erneuerungen von Dächern, Fassaden und Fenstern, die zum Gesamterscheinungsbild des Ortes beitragen, sowie
  • Maßnahmen zur Anpassung bestehender Gebäude an moderne Wohnbedürfnisse.

Die Förderung für private Antragsteller liegt bei etwa einem Drittel der anerkannten Kosten mit einer maximalen Bezuschussung von 50.000 Euro pro Vorhaben. Es ist wichtig zu beachten, dass Eigenleistungen nicht förderfähig sind und nur bare Ausgaben in die Berechnungen einfließen.

Für Anfragen, Beratungen und Anträge zur Dorferneuerung stehen die Fachleute der Samtgemeinde Weser-Aue bereit. Diese sind im Rathaus Marklohe ansässig. Zudem ist es wichtig, dass mit den Maßnahmen erst nach der Genehmigung durch die zuständige Behörde begonnen werden darf. Andernfalls könnte der Anspruch auf Förderung verloren gehen. Die Einholung von Angeboten oder Kostenschätzungen stellt hingegen keinen Baubeginn dar und ist somit unproblematisch.

Diese Initiative zur Dorferneuerung bietet eine hervorragende Gelegenheit für alle, die aktiv zur Verschönerung und Modernisierung ihres Wohnumfeldes beitragen möchten. So wird durch die Förderung nicht nur der Charme des ländlichen Raums bewahrt, sondern auch die Attraktivität für gegenwärtige und zukünftige Generationen gesteigert.

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