In der Region Dassow sind Radsportler ein alltäglicher Anblick, oft in Gruppen mit Begleitfahrzeugen auf den Straßen unterwegs, um sich auf Wettkämpfe vorzubereiten. Doch wie sieht es mit den gesetzlichen Regelungen aus? Ab einer Zahl von mindestens 16 Radfahrern dürfen diese im Pulk fahren und gelten dann als geschlossener Verband, was sie von der Radwegebenutzungspflicht befreit. Zusätzlich dürfen sie zwei Radfahrer nebeneinander fahren, jedoch gelten bei weniger als 16 Teilnehmern die üblichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, einschließlich der Benutzung von Radwegen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Rennräder tagsüber nicht zwingend mit Beleuchtung ausgestattet sein müssen, jedoch wird für Fahrten in der Dämmerung und Dunkelheit eine entsprechende Beleuchtung vorgeschrieben. In Bezug auf Helme gibt es derzeit keine gesetzliche Pflicht, es wird jedoch geraten, diese zu tragen, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden, da Gerichte in einigen Fällen eine grobe Fahrlässigkeit feststellen könnten. Diese Regeln klären die häufigsten Fragen, die Radfahrern und Autofahrern in der Region oft begegnen. Weitere Details hierzu finden sich in einem Bericht auf www.ostsee-zeitung.de.