Hauseigentümer in Nürnberg, Fürth und Erlangen können aufatmen – die neuen Grundsteuer-Hebesätze für 2025 stehen fest! Ab dem 1. Januar 2025 werden die Hebesätze entscheidend für die Höhe der individuellen Abgaben sein, die durch die neue Regelung festgelegt werden. In Nürnberg wird der Hebesatz auf 780 Prozent (bisher 555 Prozent) erhöht, in Erlangen auf 625 Prozent (bisher 425 Prozent) und Fürth plant eine Erhöhung auf 660 Prozent (bisher 555 Prozent). Schwabach will ebenfalls einen „leichten Anstieg“ von derzeit 450 Prozent, wobei die genauen Zahlen noch festgelegt werden müssen. Die Stadträte müssen diesen Änderungen im Oktober und November noch zustimmen.
Diese Anpassungen folgen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das das alte System für verfassungswidrig erklärte. Trotz der Hebesatzerhöhungen haben die Städte versichert, dass sie nicht mehr Geld einnehmen wollen als zuvor – das bedeutet, dass einige Bürger möglicherweise mehr, andere jedoch weniger zahlen müssen. Die individuelle Grundsteuer wird weiterhin aus dem Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde berechnet. Informationen und Bescheide über den Grundsteuermessbetrag wurden bereits an die Immobilieneigentümer in Bayern versendet. Für weitere Einzelheiten können Interessierte einen Blick auf den umfassenden Bericht auf www.nn.de werfen.