Am Sonntag, dem 13. Oktober 2024, wurde am Flughafen München ein 40-jähriger Pole festgenommen, nachdem festgestellt wurde, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Diebstahls vorlag. Die Geldstrafe von 750 Euro plus 77,50 Euro Verfahrenskosten konnte er nicht zahlen, weshalb die Staatsanwaltschaft die sofortige Vollstreckung anordnete. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,70 Promille. Nach einer ärztlichen Untersuchung wurde er in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert.
Zwei weitere Festnahmen fanden am Montag, den 14. Oktober 2024, statt. Ein 32-jähriger Tscheche, der sich in Richtung London ausreisen wollte, hatte einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und konnte eine Geldstrafe von 3.119,50 Euro vor Ort bezahlen, um seine Reise fortzusetzen. Ein 37-jähriger Deutscher erhielt ebenfalls einen Haftbefehl wegen einer Ordnungswidrigkeit und zahlte 130,50 Euro, um Erzwingungshaft zu entgehen. Beide konnten ihre Reisen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen fortsetzen. Details zu diesen Vorfällen wurden von www.presseportal.de berichtet.