Am 17. Oktober 2024 startete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine großangelegte Aktion zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns, die in Deutschland und weiteren 20 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurde. Mit über 80 Zöllnern aus dem Hauptzollamt Nürnberg wurden in Mittelfranken verdachtsunabhängige Prüfungen in der Einzelhandels- und Gastronomiebranche vorgenommen, wobei 140 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt wurden. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass in 45 Fällen mögliche Verstöße festgestellt wurden, darunter elf Verdachtsmomente, in denen der Mindestlohn unterschritten sein könnte.
Die Aktion, die unter der Koordination der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) stand, war Teil der Aktionswoche „Mindestlohn“ und zählt zu den größten grenzüberschreitenden Prüfungen in der EU. Cosmin Boiangiu, der Direktor der ELA, war persönlich vor Ort und betonte die Wichtigkeit der europaweiten Zusammenarbeit im Kampf gegen Schwarzarbeit. „Wir wollen ein starkes Zeichen gegen die Schattenwirtschaft setzen und faire Arbeitsbedingungen fördern“, so Constanze Voß von der Generalzolldirektion. Informieren Sie sich über die Einzelheiten dieser bedeutenden Aktion bei www.presseportal.de.