Nürnberg (ots)
In einem unerwarteten Aufeinandertreffen mit dem Zoll erlebten zwei Transporteure auf den Autobahnen rund um Nürnberg unangenehme Überraschungen. In einem Fall wurde ein Transporter, der von Osteuropa nach Großbritannien unterwegs war, am Parkplatz Ludergraben an der A 3 gestoppt. Dort hatte der Fahrer, ein 33-jähriger Osteuropäer, versucht, unversteuerten Alkohol und Zigaretten zu schmuggeln, was letztendlich zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung führte.
Nach Angaben der Zollbeamten fand man in der Ladefläche des Transporters und in der Fahrerkabine insgesamt 24 Flaschen hochprozentigen Alkohol und fast 2.500 Zigaretten. Diese Waren waren nicht versteuert, obwohl der Fahrer behauptet hatte, keine verbrauchsteuerpflichtigen Waren mitzuführen. Solche Funde sind nicht nur illegal, sondern auch ein klares Zeichen dafür, dass der Handel mit unversteuerten Waren nach wie vor ein ernstzunehmendes Problem darstellt.
Eine überraschende Entdeckung
In einem weiteren Vorfall am Parkplatz Brunn an der A 9, wurde ein PKW aus Osteuropa kontrolliert. Die Insassen waren auf dem Weg zur Arbeit nach Ulm. Ein auffälliges Detail machte die Zöllner misstrauisch: das nervöse Verhalten des Beifahrers. Ein Drogenwischtest offenbarte schließlich, dass in dem Fahrzeug verbotene Substanzen vermutet werden konnten.
Bei einer darauf folgenden körperlichen Durchsuchung kam das Fett darauf, was die Beamten befürchtet hatten: In der Unterwäsche des 33-jährigen Mannes entdeckten die Zöllner ein Etui mit 13 Gramm Amphetamin. Dieser Vorfall führte ebenfalls zur Einleitung eines Verfahrens wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Um die Fahrt fortsetzen zu können, musste der Mann eine Sicherheitsleistung von 1.800 Euro hinterlegen.
Diese beiden Fälle verdeutlichen die anhaltenden Herausforderungen, vor denen der Zoll gegenübersteht. Trotz intensiver Kontrollen bleibt die smuggling von Drogen und unversteuerten Waren ein anhaltendes Problem, das nicht nur die Einnahmen des Staates gefährdet, sondern auch die öffentliche Sicherheit. Der Zoll ist gefordert, auch weiterhin wachsam zu bleiben und konsequent gegen solche gesetzlichen Verstöße vorzugehen.
Die Ermittlungen in beiden Fällen werden fortgesetzt, und es sind weitere Sicherheitsprüfungen geplant, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die Gesetze durchzusetzen.