Oberallgäu

Herausforderung für kleine Wasserversorger im Oberallgäu: Verordnung sorgt für Sorgen

Kleine Trinkwasserversorger im Oberallgäu stehen aufgrund der neuen Trinkwassereinzugsgebietsverordnung von Dezember 2023 vor erheblichen Schwierigkeiten, da sie die geforderten Dokumentationen nicht fristgerecht erstellen können, was besonders die privat organisierten Wassergemeinschaften stark belastet und die Trinkwasserversorgung in ländlichen Gebieten gefährdet.

Kleine Wassergemeinschaften und ihre Rolle in der Trinkwasserversorgung

Im Oberallgäu ist die Bedeutung kleiner Wasserversorger für die Trinkwasserversorgung unbestritten. Insbesondere in ländlichen Gebieten sind viele Ortsteile und Weiler auf solche privat organisierten Wassergemeinschaften angewiesen. Diese sind oft ehrenamtlich tätig und spielen eine entscheidende Rolle, da eine kommunale Wasserversorgung in vielen Fällen nicht umsetzbar ist.

Neue Verordnung belastet die kleinen Anbieter

Die jüngste Änderung, die Trinkwassereinzugsgebietsverordnung, wurde im Dezember 2023 von der Bundesregierung eingeführt und passt Teile der EU-Richtlinie zur Wasserqualität in deutsches Recht ein. Diese Regelung betrifft nicht nur große Versorgungsunternehmen, sondern auch kleinere Anbieter, die jährlich mehr als 3650 Kubikmeter Trinkwasser fördern. In Folge dieser neuen Anforderungen steht die Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller vor einer Herausforderung, die viele Gemeinden fürchten.

Finanzielle Belastungen für die Gemeinden

Die Umsetzung der Verordnung zwingt Wasserversorger dazu, umfangreiche Analysen ihrer Einzugsgebiete durch externe Fachbüros durchführen zu lassen. Diese Untersuchungen, die potenzielle Gefährdungen des Grundwassers identifizieren sollen, erfordern erhebliche finanzielle Mittel, was insbesondere für kleinere Gemeinden eine große Herausforderung darstellt. Landrätin Baier-Müller hat in einem Brief an Umweltminister Thorsten Glauber auf diesen hohen Aufwand hingewiesen und um Unterstützung gebeten.

Dringlicher Appell an die Politik

Indra Baier-Müller fordert eine Aussetzung des Vollzugs für private Betreiber und eine Verlängerung der fristgerechten Dokumentationsabgabe. Der Grund für diesen Appell liegt in der Tatsache, dass die Fristen in der aktuellen Situation kaum einzuhalten sind. Gegenwärtig sind etwa 300 Wasserversorger im Oberallgäu von dieser Verordnung betroffen, während nur einige wenige Fachbüros die notwendigen Qualifikationen aufweisen können, um die erforderlichen Dienstleistungen anzubieten.

Die Herausforderungen der Wasserversorger im ländlichen Raum

Die neue Verordnung und die damit verbundenen Anforderungen stellen nicht nur eine bürokratische Hürde dar, sondern könnten auch die Trinkwasserversorgung vieler kleiner Gemeinschaften gefährden. Die Landrätin betont, dass der Schutz des Trinkwassers von höchster Bedeutung ist, jedoch die Umsetzung auf den Schultern der ohnehin schon stark belasteten kleinen Betreiber lasten sollte. Die Sorgen der Kommunen müssen ernst genommen werden, um die Zukunft der Wasserversorgung im Oberallgäu zu sichern.

Der Schutz des Trinkwassers ist somit nicht nur eine regionale, sondern auch eine gesellschaftliche Herausforderung, die umfassende Aufmerksamkeit von der Politik erfordert, um die Grundlage für eine nachhaltige Wasserversorgung im ländlichen Raum zu gewährleisten.

NAG

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