Tirol

Handwerkerbonus ab Juli 2024 – Förderung für Betriebe und Konsumenten

Der Handwerkerbonus wird ab Mitte Juli für alle Handwerkerleistungen, die ab dem 1. März 2024 erbracht wurden, beantragt werden können. Diese Förderung soll sowohl Handwerksbetriebe unterstützen als auch Konsumenten entlasten. WK-Präsidentin Barbara Thaler betont, dass der Bonus Schwarzarbeit reduziere, zusätzliche Steuereinnahmen generiere und Arbeitsplätze in der gewerblichen Wirtschaft sichere. Der Bonus ist ein wichtiger Impuls in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Ab dem 15. Juli können Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 unbürokratisch beantragt werden. Dies trifft auf alle jetzt beauftragten Leistungen zu, was von WK-Vizepräsident Anton Rieder als erfreulich angesehen wird. Die Geltung des Handwerkerbonus wird somit rückwirkend gewährt.

Eine Umfrage im Auftrag der Bundessparte Gewerbe und Handwerk zeigt, dass der Handwerkerbonus von drei Viertel der Befragten als attraktiv eingestuft wird. Mehr als ein Drittel plant, den Bonus zu nutzen, und über die Hälfte plant ungeplante Investitionen oder zieht Renovierungsmaßnahmen vor. Der Handwerkerbonus unterstützt Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen sowie Neu- und Zubauten von privat genutzten Wohn- und Lebensbereichen. Leistungen von Fachbetrieben werden bis zu einem Betrag von 10.000 Euro pro Privatperson, Wohneinheit und Kalenderjahr gefördert. Dabei werden 20 Prozent der Arbeitskosten erstattet, sodass Konsumenten in diesem Jahr bis zu 2.000 Euro zurückbekommen können.

Der Handwerkerbonus ist nicht nur für Betriebe und Arbeitnehmer von Vorteil, sondern auch volkswirtschaftlich sinnvoll. Die meisten Ausgaben, die durch den Konjunktur-Impuls entstehen, werden durch erhöhtes Steueraufkommen wieder zurückfließen. Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen tragen auch zu einem ökologischen Mehrwert bei. WK-Präsidentin Barbara Thaler betont zudem, dass Handwerksbetriebe für die praktische Umsetzung der Klimawende unverzichtbar sind und Planungssicherheit benötigen, um Fachkräfte zu halten und auszubilden. Der Handwerkerbonus wird somit als Investition in die Zukunft des Standortes gesehen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Informationen zum Handwerkerbonus:

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                |           Kriterien             |      Betrag  |
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                | Förderfähige Leistungen         | bis zu 10.000€|
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                | Rückwirkende Geltung            | ab 1. März 2024|
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                | Fördersatz                      | 20% der Arbeitskosten|
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                | Geltungszeitraum                | unbegrenzt, solange Förderbudget vorhanden|
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Der Handwerkerbonus soll somit sowohl die lokale Wirtschaft als auch die Konsumenten in Tirol positiv beeinflussen. Die Förderung unterstützt nicht nur Betriebe und Arbeitsplätze, sondern auch die ökologische Nachhaltigkeit durch Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Handwerkerbonus auf die Handwerksbetriebe und die regionale Wirtschaft auswirken wird.



Quelle: Wirtschaft Tirol

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