Ein neues Kapitel im Wolfsstreit
Der Wolfsabschuss im Landkreis Aurich wird weiterhin kontrovers diskutiert. Nachdem das Verwaltungsgericht Oldenburg die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss eines Wolfs als rechtswidrig eingestuft hat, hat der Landkreis Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Diese Entscheidung wirft erneut Fragen auf, wie mit dem Problem des wiederkehrenden Rissverhaltens von Wölfen umgegangen werden soll.
Die Hintergründe
Der Konflikt begann, als ein Wolf im Deichgebiet von Neßmersiel und Hilgenriedersiel mehrere Deichschafe tötete. Als Reaktion darauf erließ der Landkreis Aurich eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss des Raubtieres. Dies stieß auf Widerstand, insbesondere vom Freundeskreis freilebender Wölfe e.V., der Widerspruch einlegte.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg gab dem Eilantrag gegen die Ausnahmegenehmigung statt und bezeichnete sie als rechtswidrig. Es bemängelte, dass der Landkreis Aurich sich bei der Schadensprognose nur auf Risse ohne ausreichenden wolfsabweisenden Schutz gestützt hatte. Das schnelle Verfahren, das den Abschuss des Wolfs innerhalb eines bestimmten Radius um das letzte Rissereignis erlaubte, wurde somit gestoppt.
Die Reaktion des Landkreises
Der Landkreis Aurich hat gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Die Klärung dieser Fragestellung hat eine weitreichende Bedeutung, da sie auch den Schutz der Deichschafe und die Auswirkungen auf den Küstenschutz betrifft.
Die Zukunft des betroffenen Wolfs und die Lösung des Rissproblems bleiben somit weiterhin ungewiss. Die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht wird zeigen, welche Maßnahmen letztendlich im Umgang mit dem Konflikt zwischen Wolfsschutz und Weidetierhaltung getroffen werden können.
– NAG