Osnabrück

Osnabrücker Gericht spricht Anlegerin gegen Thomas-Lloyd Schadensersatz zu

Das Landgericht Osnabrück hat am 24. Juli 2024 eine Treuhänderin des Thomas-Lloyd-Fonds verurteilt, einer Anlegerin Schadensersatz in Höhe von über 14.000 Euro zu zahlen, da sie diese nicht ausreichend über die Risiken ihrer Investition aufklärte, was die Bedeutung der Anlegerrechte und -aufklärung im Finanzsektor unterstreicht.

Die Regelungen zur Aufklärungspflicht bei Investments in geschlossene Fonds sind in den letzten Jahren immer wieder in der Diskussion. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Osnabrück bringt das Thema erneut auf die Tagesordnung und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Anleger- und Treuhänder-Beziehungen haben.

Der Fall der Anlegerin und die Rolle der Treuhänderin

Im zugrunde liegenden Fall hat eine Anlegerin, die 2013 in den geschlossenen Infrastrukturfonds „Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG“ (CTI Vario) investierte, nun Schadensersatz von der Treuhänderin erhalten. Das Gericht entschied, dass die Treuhänderin ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen ist. Dies umfasst die korrekte Information über Risiken, insbesondere die geringe Liquidität (sogenannte „Fungibilität“) der Anlage und die hohen Weichkosten, die von Anfang an zu Verlusten führten.

Bedeutung für die Investmentlandschaft

Dieses Urteil könnte signifikante Konsequenzen für die transparente Kommunikation zwischen Anlegern und Treuhändern haben. Es unterstreicht die Verantwortung von Treuhändern, ihre Klienten umfassend über die Risiken ihrer Investitionen zu informieren, insbesondere hinsichtlich der Eignung solcher Anlagen zur Altersvorsorge. Das Landgericht Osnabrück stellte fest, dass die Verstöße seitens der Treuhänderin nicht nur individueller Natur sind, sondern grundsätzliche Fragen zur Handhabung solcher Investments aufwerfen.

Reaktionen von Thomas-Lloyd und den Anlegern

Die Investmentgesellschaft Thomas-Lloyd reagierte auf das Urteil mit Unverständnis und plant, Rechtsmittel einzulegen. Matthias Klein, CEO Europe, betonte, dass das Urteil nicht unwidersprochen bleiben dürfe und das Unternehmen eine detaillierte Stellungnahme vorbereite. Dieser Schritt könnte darauf hindeuten, dass Thomas-Lloyd ein Interesse hat, die Interpretationen der rechtlichen Aufklärungspflichten langfristig zu klären und möglicherweise sogar anzugehen.

Die Schlüsselpunkte des Urteils

Das Gerichtsurteil, das am 24. Juli 2024 erging, beruht auf mehreren Kernpunkten:

  • Die Anlegerin erhält ihre Beiträge, insgesamt 14.673,75 Euro, zurück.
  • Die Treuhänderin ist verpflichtet, die Anlegerin von weiteren Verbindlichkeiten in Höhe von 7.901,25 Euro freizustellen.
  • Es wurde festgestellt, dass die Anlegerin nicht ausreichend über die finanziellen Risiken und Nachteile informiert wurde.

Zukunftsaussichten und Anlegerbewusstsein

Für Anleger ist dieses Urteil ein klarer Hinweis darauf, wie wichtig es ist, sich vor Investitionen in komplexe Fonds umfassend zu informieren. Das Beispiel zeigt die Notwendigkeit einer aktiveren Rolle der Anleger in der Aufklärung über ihre Anlagen. Zudem könnte es Investoren ermutigen, bei ähnlichen Erfahrungen rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen. Die Diskussion um die Aufklärungspflichten wird somit nicht nur in den Gerichtssälen, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit weitergehen, was zu einem größeren Bewusstsein für die Risiken und Verantwortungen im Bereich der Geldanlage führen könnte.

NAG

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