Halloween wird immer beliebter im Ostalbkreis, und die Polizei warnt vor den möglichen Konsequenzen von übertriebenen Streichen. Am 31. Oktober werden zahlreiche Kinder und Jugendliche in gruseligen Kostümen unterwegs sein, um Süßigkeiten zu sammeln. Doch Vorsicht: Wer nach dem Spruch „Süßes oder Saures“ keine Leckereien herausgibt, könnte mit gemeinen Streichen „bestraft“ werden. Allerdings können solche Streiche schnell ernsthafte Folgen haben. Laut dem Polizeipräsidium Ulm drohen bei besonders intensiven Aktionen sogar Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Gefängnis.
Die Polizei hat in der Vergangenheit ein erhöhtes Aufkommen von Meldungen über Ruhestörungen, Eierwürfe und das Zünden von Böllern an Halloween registriert. Schäden an fremdem Eigentum gelten als Straftat und können ebenfalls zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Polizeisprecher Holger Bienert betont, dass die Reviere die Lage vor Ort genau beobachten und entsprechend mehr Einsatzkräfte bereitstellen werden. Eltern werden aufgefordert, mit ihren Kindern über die Grenzen von erlaubten Streichen zu sprechen, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden. „Ein Streich ist, wenn alle lachen können“, erklärt die Polizei, warnt aber vor gefährlichen oder schädigenden Aktionen, die rechtliche Folgen haben können. Weitere Informationen gibt die Polizei auf ihrer Webseite www.polizei-beratung.de.