Osterholz

Landkreis Osterholz startet Beteiligungsverfahren zum Windenergie-Plan

Der Landkreis Osterholz hat am 11. Juni 2024 die Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) Teilprogramm Windenergie beschlossen, um bis Ende 2027 mindestens 1,18 % seiner Fläche für Windenergie auszuwweisen und somit den gesetzlichen Anforderungen des Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu entsprechen.

Die nachhaltige Energienutzung nimmt im Landkreis Osterholz eine immer wichtigere Rolle ein. Am 11. Juni 2024 hat der Kreisausschuss nun Maßnahmen beschlossen, um die Windenergienutzung durch die Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) zu fördern. Dies ist ein wesentlicher Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren Energiezukunft für die Region.

Wichtigkeit der Windenergienutzung

Gemäß dem Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (NWindG) muss der Landkreis bis zum Jahr 2027 mindestens 0,92 % und bis 2032 sogar 1,18 % seiner Fläche für Windenergie nutzen. Diese Vorschrift zwingt die kommunalen Behörden, geeignete Flächen zu identifizieren, um das vorgegebene Ziel zu erreichen. Kommt es zu einer Nichterfüllung dieser Anforderung, gelten Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich als privilegiert zulässig, was die Baurechtslage erheblich vereinfacht.

Planverfahren und Beteiligungsmöglichkeiten

Um die Öffentlichkeit in den Planungsprozess einzubeziehen, wird der Planentwurf vom 2. August bis 15. November 2024 zur Einsichtnahme verfügbar sein. Die Bürger haben die Möglichkeit, die Entwurfsunterlagen sowohl online zu konsultieren als auch vor Ort im Planungs- und Naturschutzamt im Kreishaus II in Osterholz-Scharmbeck. Dies fördert die Transparenz und ermöglicht es den Bürgern, aktiv an der Planung der Windenergieprojekte teilzunehmen.

Fristen und Einreichung von Stellungnahmen

Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endet am 29. November 2024. Bürger können ihre Meinungen und Rückmeldungen sowohl per E-Mail an planungsamt@landkreis-osterholz.de als auch schriftlich an die entsprechende Behörde senden. Die gesammelten Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht und im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt.

Auswirkungen auf die lokale Gemeinschaft

Die aufgezeigten Maßnahmen zur Windenergienutzung bieten nicht nur die Möglichkeit, einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sondern können auch positive wirtschaftliche Effekte für die Region mit sich bringen. Durch Investitionen in erneuerbare Energien können neue Arbeitsplätze geschaffen und die lokale Wirtschaft gestärkt werden. Zudem könnten die Bürger von möglichen Einnahmen durch Pachtverträge mit Windkraftbetreibern profitieren.

Schlussfolgerung

Insgesamt zeigt der Landkreis Osterholz mit der Einführung des RROP Teilprogramm Windenergie ein starkes Engagement für eine nachhaltige Zukunft. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit und die gesetzlich vorgeschriebenen Ziele sind entscheidende Faktoren, um die Energiewende voranzutreiben und die Auswirkungen auf die lokale Gemeinschaft positiv zu gestalten.

NAG

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