Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat am 10. Oktober 2024 den Bebauungsplan Nr. 170 „Beamtenviertel“ beschlossen. Dieser Beschluss tritt nun offiziell in Kraft und wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ortsüblich bekannt gemacht. Ab sofort können Interessierte den Bebauungsplan, einschließlich der Begründung und der Erschließungspläne, im Stadtbauamt einsehen. Der entsprechende Standort ist Zimmer Nr. 2.05, Hauptplatz 18, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, während der allgemeinen Dienstzeiten.
Wichtige Hinweise zur Geltendmachung von Verletzungen der Verfahrens- und Formvorschriften sind ebenfalls veröffentlicht worden. Eventuelle Ansprüche müssen innerhalb eines Jahres schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Zudem werden Entschädigungsansprüche für Vermögensnachteile, die innerhalb von drei Jahren nach der Bekanntmachung nicht geltend gemacht werden, ungültig. Weitere Details zu den relevanten DIN-Normen sind im Stadtbauamt erhältlich. Mehr dazu findet sich in der offiziellen Mitteilung, laut Informationen von www.pafunddu.de.