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AfD-Ausschluss: Vizechef des Saarlandes mit zwei Jahren Sperre belegt

Von Vizechef zum Ausgeschlossenen: AfD-Abgeordneter Schaufert verliert Parteiämter im Saarland

Christoph Schaufert, ehemaliger Vizechef der AfD im Saarland, wurde vom Bundesschiedsgericht der Partei mit einer zweijährigen Sperre belegt. Damit darf er für die kommenden zwei Jahre keine Parteiämter bekleiden. Dieser Schritt folgt auf das Vorgehen einer Gruppe von vier Personen, zu der Schaufert gehörte. Vor der Landtagswahl 2022 zogen sie heimlich die Landesliste der AfD zurück, was dazu führte, dass die ersten Listenkandidaten nicht in den Landtag einziehen konnten.

Die Partei reagierte auf diesen Verstoß gegen die innerparteiliche Demokratie, indem sie die Ausschlüsse der vier Beteiligten forderte. Von diesen wurden Michel Dörr und Patrick Ruttar aus der Partei ausgeschlossen. Schaufert und René Selzer erhielten hingegen ein Ämterverbot für zwei Jahre. Sie hatten durch den Austausch von Vertrauensleuten das Zurückziehen der Landesliste ermöglicht.

Christoph Schaufert, ein ehemaliges CDU-Mitglied, trat 2016 der AfD bei und machte schnell Karriere in der Partei. Nach seinem Einzug in den Saarland Tag wurde er im Juni zum stellvertretenden Landesvorsitzenden gewählt. Diese Ämter muss der Historiker nun aufgrund des Schiedsspruchs abgeben. Bereits im April 2024 wurde Schaufert von der katholischen Kirche aus dem Verwaltungsrat einer Kirchengemeinde entlassen. Er legte Beschwerde beim Bischof von Trier ein, da er den Ausschluss für ungerechtfertigt hält.

Die Entscheidung des AfD-Bundesschiedsgerichts markiert das Ende des parteiinternen Rechtswegs. Markus Loew, Vorsitzender der AfD Saarpfalz, äußerte sich kritisch zum Schiedsspruch und nannte ihn „zu mild“. Er betonte jedoch, dass die Partei das Urteil akzeptieren muss, auch wenn es nicht den Erwartungen entspricht. Schaufert selbst hat bisher nicht öffentlich zu seiner Sperre Stellung genommen.

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