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Bundesrat versäumt Maßnahmen zur Beschäftigtengesundheit und prekärer Beschäftigung im Postgesetz, kritisiert ver.di

Medien-Info: Bundesrat entscheidet über Verbesserungen im Postgesetz

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag (5. Juli 2024) über das Postgesetz entschieden und dabei wichtige Punkte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ignoriert. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) äußerte Kritik an den Entschließungen des Bundesrates und betonte die verpassten Chancen für einen besseren Gesundheitsschutz der Beschäftigten und die Reduzierung prekärer Beschäftigung. Insbesondere das Fehlen eines Verbots von Subunternehmen in der Paketbranche sowie die Nichtforderung einer 20-Kilo-Grenze für Pakete in der Ein-Personen-Zustellung werden von der Gewerkschaft als enttäuschend betrachtet.

Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende, Andrea Kocsis, erklärte, dass ein Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche, ähnlich dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmern in der Fleischwirtschaft, angesichts der massiven Probleme mit prekärer Beschäftigung der richtige Weg wäre. Die Forderung nach einer 20-Kilo-Grenze für Pakete in der Ein-Personen-Zustellung liegt nun beim Bundesarbeitsminister, der diese in einer entsprechenden Verordnung festlegen muss. Kocsis unterstreicht die Bedeutung einer solchen Grenze für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten und betont, dass die Bundesregierung sicherstellen muss, dass die Zustellung von Paketen nicht auf Kosten der Gesundheit der Beschäftigten erfolgt.

Positive Aspekte im Postgesetz werden von ver.di jedoch anerkannt. Insbesondere die geplanten Regelungen zum Universaldienst, welche die Finanzierung wichtiger Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Wirtschaft sichern sollen, werden begrüßt. Dies wird dazu beitragen, tarifierte und mitbestimmte Arbeitsplätze langfristig zu schützen.

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