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Caritas: Umstieg auf regulären Aufenthaltstitel für ukrainische Vertriebene bleibt ungeklärt

Seit über zwei Jahren herrscht Krieg in der Ukraine, wodurch rund 70.000 Menschen Zuflucht in Österreich gefunden haben. Um diesen Vertriebenen eine langfristige Perspektive und Sicherheit zu bieten, wurde nun ein Ministerratsbeschluss präsentiert, der ihnen den Umstieg auf einen regulären Aufenthaltstitel ermöglichen soll. Dieser Schritt wird von der Caritas als richtiger erster Schritt angesehen, jedoch muss er Teil einer umfassenderen Lösung sein. Die vorgestellte Umstiegsmöglichkeit betrifft lediglich eine kleine Gruppe, die die Voraussetzungen für die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus erfüllt. Es besteht jedoch ein Bedarf an sicheren Perspektiven für alle ukrainischen Vertriebenen in Österreich.

Die Caritas betont, dass Menschen mit Schutzstatus die geeigneten Rahmenbedingungen für eine Integration benötigen. Die Grundversorgung ist nicht auf einen dauerhaften Aufenthalt ausgelegt und wirkt integrationshemmend, da sie grundlegende finanzielle Bedürfnisse nicht abdeckt. Die Caritas fordert daher den Übergang von der Grundversorgung zur Sozialhilfe, um den Vertriebenen eine langfristige Perspektive zu bieten. Erst mit einem Aufenthaltstitel, der auch nach März 2025 einen Verbleib in Österreich ermöglicht, können Arbeits- und Mietverträge abgeschlossen werden. Zudem besteht ein verstärkter Anreiz für mehrjährige Ausbildungen und aufwändige Nostrifizierungsprozesse. Die Caritas betont die Bedeutung einer langfristigen Perspektive für die Vertriebenen, damit sie in den Arbeitsmarkt einsteigen können und dem Arbeitsmarkt ihre Qualifikationen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist auch eine geeignete Kinderbetreuung, leistbarer Wohnraum und eine Absicherung für Personen, die aufgrund von Alter oder Krankheit nicht arbeiten können, von größter Bedeutung.

Laut aktuellen Zahlen waren Mitte Februar 2024 16.729 Ukrainer*innen in Österreich vollversichert beschäftigt. Von diesen Personen erfüllen jedoch nur wenige die Voraussetzungen für den Umstieg auf den regulären Aufenthaltstitel. Die geforderten Bedingungen, wie ein ausreichendes Einkommen, zwölf Monate Arbeit in den letzten 24 Monaten und Deutschkenntnisse auf A1-Niveau, sind für die meisten Vertriebenen nicht erfüllbar. Das geforderte Einkommen liegt deutlich über dem österreichischen Durchschnittseinkommen und die Deutschkenntnisse könnten in einigen Branchen, wie der IT, durch Englischkenntnisse ersetzt werden.

Die Caritas weist auch darauf hin, dass es sich bei den ukrainischen Vertriebenen um Personen mit Schutzstatus handelt, die aufgrund des Krieges nach Österreich geflohen sind. Es können nicht dieselben Anforderungen an sie gestellt werden wie an Personen, die aus Arbeitsgründen nach Österreich einreisen möchten. Die Mehrheit der ukrainischen Vertriebenen möchte in Österreich bleiben, insbesondere die älteren und kranken Menschen können nicht in die Ukraine zurückkehren und benötigen besondere Unterstützung.

In der folgenden Tabelle sind die geforderten Bedingungen für den Umstieg auf einen regulären Aufenthaltstitel dargestellt:

Voraussetzungen für Umstieg auf regulären Aufenthaltstitel
– Ausreichendes Einkommen (ca. 1.200 Euro netto)
– Mindestens zwölf Monate Arbeit in den letzten 24 Monaten
– Deutschkenntnisse auf A1-Niveau


Quelle: Caritas Österreich / ots

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