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Der Fall des falschen Professors: Enthüllungen einer akademischen Hochstapelei

Skandal in Duisburg: Ein falscher Professor beriet die NRW-Landesregierung in Islamfragen

In einem aufsehenerregenden Prozess vor dem Amtsgericht Duisburg gestand der 47-jährige Deutsch-Türke Ahmet Ü. akademische Abschlüsse gefälscht und den Titel „Prof. Dr.“ unberechtigt geführt zu haben. Die Enthüllung seiner langjährigen Täuschung deckte eine ungewöhnliche akademische Hochstapelei auf.

Überraschende Wendungen kamen ans Licht, als die WELT AM SONNTAG 2021 auf Ungereimtheiten in Ü.s Lebenslauf stieß. Trotz der betrügerischen Handlungen hatte er sich über mehr als ein Jahrzehnt hinweg eine blitzsaubere Karriere aufgebaut.

Ein falscher Professor an Schulen und in der Landesregierung

Ü. konnte als Lehrer verschiedene Stufen bis hin zum Studiendirektor durchlaufen, erhielt eine Habilitationsstelle an der Universität Duisburg-Essen und beriet die NRW-Landesregierung in Integrations- und Religionsthemen. Seine Rolle bei der Einführung des islamischen Religionsunterrichts in NRW sowie bei der Kommunikation mit dem Moscheeverband Ditib war von großer Bedeutung.

Sogar der damalige Bundespräsident Christian Wulff begegnete Ü. bei öffentlichen Diskussionen, was seine Fähigkeit, auf politischer Ebene zu agieren, verdeutlichte.

Das Gerichtsverfahren und die Wahrheit hinter dem Schwindel

Der Prozess vor Gericht zeigte einen selbstbewussten Angeklagten, der seine Handlungen als eine Art unvermeidlichen Aufstieg im System darstellte. Doch kritische Fragen seitens des Staatsanwalts und der Richterin offenbarten die gefälschten Dokumente und Diplome, die Ü.s Karriere ermöglicht hatten.

Schwierigkeiten kamen auch bei der Verifikation seiner akademischen Qualifikationen zum Vorschein. Trotzdem beharrte Ü. darauf, dass alles rechtens sei, was von der Justiz angezweifelt wurde.

Aufarbeitung und Folgen des Skandals

Ü. verdiente während seiner Betrügereien erhebliche Summen aus Gehaltszahlungen und erzielte Einnahmen, die nun unter die Lupe genommen werden. Die Anklage spricht von einem „Vermögensverlust großen Ausmaßes“, während Ü.s Verteidiger die fehlenden Schadensersatzforderungen des Landes NRW in Frage stellen.

Trotz des beendeten Beamtenverhältnisses in Deutschland, hat Ü. eine neue berufliche Karriere in der Türkei gestartet. Der Prozess wird im Juli fortgesetzt, während die Auswirkungen des Skandals auf die Bildungspolitik und die Akzeptanz von „Experten“ in der Gesellschaft weiter diskutiert werden.

NAG

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