Eine neue Gesetzesnovelle stärkt den Hochwasserschutz in Schleswig-Holstein
Wichtige gesetzliche Anpassungen
Schleswig-Holstein initiiert bedeutende rechtliche Änderungen in Bezug auf den Hochwasserschutz. Diese Anpassungen sind Teil des ersten Entwurfs zur Novelle des Landeswassergesetzes (LWG), die Ende Juli vom schleswig-holsteinischen Kabinett verabschiedet wurde. Die Landesregierung reagiert mit dieser Novelle auf die zunehmenden Extremwetterereignisse, die durch die Klimakrise verstärkt wurden. Insbesondere die schwere Sturmflut im kommenden Oktober hat die Notwendigkeit dieser Maßnahmen verdeutlicht, teilt das Umweltministerium des Bundeslandes mit.
Kommunalen Verantwortlichkeit und Präventionsmaßnahmen
Ein zentraler Aspekt des neuen Gesetzes ist die Verpflichtung der Kommunen, Starkregenkarten zu erstellen. Diese Karten sollen den Bürgern in Schleswig-Holstein helfen, die Gefahren von Überschwemmungen besser zu verstehen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Die Gemeinden können dabei Maßnahmen zur Starkregenvorsorge in die Abwassergebühren integrieren, was die Finanzierung solcher Projekte unterstützt. Dies stellt einen bedeutenden Schritt zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit dar.
Nachhaltige Wasserbewirtschaftung
Ein weiteres Kernelement der Novelle ist die gesetzliche Priorisierung der Niederschlagswasserversickerung. Anstatt Regenwasser abzuleiten, sollen Regelungen ermöglicht werden, die das Versickern des Wassers in bebauten Gebieten fördern. Dies trägt zur Grundwasserneubildung bei und hilft, die Auswirkungen von Starkregenereignissen zu mildern. Der Wasserrückhalt wird außerdem als wichtiges Element für die Gewässerunterhaltung hervorgehoben.
Öffentliches Interesse im Küstenschutz
Die Novelle hebt das öffentliche Interesse bei der Errichtung von Küstenschutzanlagen hervor und ermöglicht die Einführung von Projektmanagern, um Verfahrensabläufe beim Bau von Deichen zu beschleunigen. Dies zeigt, dass die Landesregierung die Bedeutung von rechtzeitigen und effizienten Maßnahmen gegen die Gefahren des Klimawandels erkannt hat. Umweltminister Tobias Goldschmidt erklärte dazu, dass die Gesetzesnovelle eine ausgewogene Antwort auf den steigenden Anpassungsdruck ist, der auf die Wasserwirtschaft und die Kommunen ausgeübt wird.
Der Weg zur Umsetzung
Der Gesetzentwurf befindet sich nun in der Phase der Verbändeanhörung, wonach das Umweltministerium die Vorschläge überarbeiten wird. Die endgültige Entscheidung wird dann im Landtag getroffen, wobei ein Inkrafttreten zu Beginn des Jahres 2025 angestrebt wird. Diese neuen Regelungen könnten Schleswig-Holstein nicht nur helfen, besser auf zukünftige Hochwassersituationen vorbereitet zu sein, sondern auch dazu beitragen, die strategische Wasserbewirtschaftung zu verbessern, insbesondere in Zeiten extremer Wetterereignisse.
Finanzielle Aspekte der Gesetzesnovelle
Zusätzlich strebt die Novelle moderate Anpassungen im Landeswasserabgabengesetz an, um Inflationsausgleich zu gewährleisten. Dabei werden für einen Vier-Personen-Haushalt zusätzliche Kosten von bis zu 5,40 Euro pro Jahr erwartet. Diese Mittel werden eingesetzt, um den Wasserrückhalt im Land zu fördern und die notwendige Infrastruktur für eine effektive Wasserbewirtschaftung zu unterstützen.
Die von der Landesregierung initiierten Änderungen sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Hochwasserschutzes in Schleswig-Holstein und spiegeln das Engagement wider, die Region besser auf die Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten. Die neue Gesetzgebung bietet sowohl Schutz für die Bürger als auch Strategien zur nachhaltigen Wasserbewirtschaftung.
– NAG