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Kommunen in MV wehren sich gegen Aufgabenübertragung beim Cannabisgesetz

Die Bürgermeister in Mecklenburg-Vorpommern kritisieren die Pläne der Landesregierung, örtliche Ordnungsbehörden mit der Überwachung des neuen Konsumcannabisgesetzes zu betrauen, da dies die Kommunen mit zusätzlichen Aufgaben belastet und die Akzeptanz der Bürger gefährden könnte.

In Mecklenburg-Vorpommern regt sich Widerstand gegen die geplanten Regelungen zur Überwachung des Konsumcannabisgesetzes.

Übertragung von Aufgaben an Kommunen

Die Landesregierung hat vor, die örtlichen Ordnungsbehörden mit der Überwachung der Einhaltung des neuen Konsumcannabisgesetzes zu betrauen. Dies bedeutet, dass die Hauptverantwortung für die Überprüfung des Cannabisverbrauchs und auch die Ahndung von Gesetzesverstößen auf die Schultern von Kommunen gelegt werden soll. Diese Entwicklung stößt auf kritische Stimmen, vor allem von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die die Belastungen und Herausforderungen, die mit diesen zusätzlichen Aufgaben verbunden sind, in den Fokus rücken.

Stimmen aus der Kommunalvertretung

Thomas Beyer, der Vorsitzende des Städte- und Gemeindetags und Bürgermeister von Wismar, äußerte sich besorgt über die möglichen Folgen der Gesetzgebung. „Die Gemeinden dürfen nicht alleine mit den Schwierigkeiten eines fehlerhaft umgesetzten Gesetzes gelassen werden. Wir haben keinen Spielraum, um die Auswirkungen solch unsolider Gesetze zu verkraften,“ so Beyer. Er kritisiert, dass die Mitarbeiter der Kommunen in die Rolle gebracht werden, die unangenehmen Konsequenzen unzureichender Gesetzgebung auszubaden, was wiederum das Vertrauen der Bürger in die Behörden beeinträchtigen könnte.

Fehlende Expertise und Ressourcen

Die Aufgabe, in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder Sportstätten den Konsum von Cannabis zu überwachen, erachten die Kommunen als problematisch. Laut Städtetag besitzen die Ordnungsämter nicht die notwendige Expertise zur Identifikation von Cannabisprodukten und haben kein rechtliches Instrumentarium, um gegebenenfalls erkennungsdienstliche Maßnahmen zu ergreifen. „Die Umsetzung dieser Aufgaben erfordert Ressourcen, die nicht zur Verfügung stehen. Wenn die Staatsregierung keine finanziellen Mittel bereitstellt, werden wir gezwungen sein, unsere eigenen Haushalte zu belasten,“ warnte Beyer weiter.

Kritik am Vorgehen der Landesregierung

In einer Stellungnahme der betroffenen Ministerien wird ausgeführt, dass das Konsumcannabisgesetz insgesamt 37 Ordnungswidrigkeiten benennt, von denen neun in den Zuständigkeitsbereich der lokalen Behörden fallen. Während die Behörden bereits im Außendienst tätig sind, stellen die Bürgermeister jedoch in Frage, ob ihre Kapazitäten ausreichen, um diese zusätzlichen Aufgaben zu bewältigen. Eine umfassende Evaluation des Gesetzes soll parallel zur Umsetzung erfolgen, sodass effektiv auf etwaige Probleme reagiert werden kann.

Der Kontext der Legalisierung

Das Gesetz tritt am 1. April 2024 in Kraft und ermöglicht unter anderem den privaten Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf. Befürworter sehen in der Legalisierung eine Chance für verbesserten Gesundheitsschutz und eine wirksame Aufklärung, während Gegner befürchten, dass die Legalisierung zu einem Anstieg des Drogenmissbrauchs führen könnte. Die Auseinandersetzung um die Umsetzung des Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern verdeutlicht die Herausforderungen, die in der Praxis mit einer Drogenlegalisierung verbunden sind.

Fazit

Die Diskussion um die Rolle der Kommunen in der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes zeigt das Spannungsfeld zwischen Gesetzgebung und praktischer Anwendbarkeit auf. Die Bürgermeister und Kommunalverbände stehen vor der Herausforderung, sowohl gesetzliche Vorgaben als auch das Wohl der Bürger in Einklang zu bringen. Die kommenden Monate werden entscheidend sein für die Klärung, ob die angestrebten Ziele der Gesellschaft erreicht werden können oder ob es zu einer Überlastung der lokalen Behörden kommt.

NAG

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