Die Pläne der italienischen Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, Mittelmeer-Flüchtlinge außerhalb der EU unterzubringen, stehen nun im Fokus der europäischen Justiz! Ein Gericht in Bologna hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg um Prüfung eines neuen Erlasses gebeten, der die Entscheidung über Asylanträge von Migranten in einem Lager in Albanien regeln soll. Der erste Versuch, dies umzusetzen, scheiterte an der italienischen Justiz, und die erst kürzlich eröffneten Lager stehen nun leer.
Der Erlass, welcher eine Liste von 19 als sicher eingestuften Herkunftsländern von Migranten enthält, ist besonders umstritten und wird in der EU genau beobachtet. Der Fall eines Mannes, der nach der Einreise über das Mittelmeer nach Albanien gebracht wurde, spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Sein Asylantrag wurde innerhalb von 24 Stunden abgelehnt, doch ein Gericht in Rom entschied, dass die Migranten nach Italien zurückgebracht werden müssen, da Bangladesch und Ägypten nicht als sichere Herkunftsländer gelten. In Melonis neuem Erlass werden diese Staaten jedoch erneut als sicher eingestuft. Ein Gericht in Bologna zieht dabei einen historischen Vergleich zu Nazi-Deutschland, um die Problematik der Sicherheitseinstufungen zu verdeutlichen. Weitere Details zu diesem brisanten Thema finden Sie in einem aktuellen Bericht auf www.focus.de.