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Mietpreisbremse bis 2028: Was bedeutet das für Berlin?

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Entwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 vorgelegt, der nun in die Ressortabstimmung innerhalb der Ampel-Regierung geht. Dieser Schritt folgt der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, der eine Ausweitung bis 2029 vorsieht. Aktuell gilt die Mietpreisbremse bis Ende 2025 und soll sicherstellen, dass die Mieten bei neuen Mietverträgen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Während die Anwendung der Regelung von den jeweiligen Landesregierungen entschieden wird, plant der neue Entwurf höhere Anforderungen an die Begründung, um der verfassungsrechtlichen Kontrolle standzuhalten.

Gleichzeitig hat die Regierung einen weiteren Entwurf zur Speicherung von Kommunikationsdaten für Ermittlungszwecke in die Diskussion eingebracht. Diese Regelung sieht ein sogenanntes „Quick-Freeze-Verfahren“ vor, das jedoch keine Vorratsdatenspeicherung beinhaltet. Daten dürfen nur gespeichert werden, wenn ein Verdacht auf schwere Straftaten besteht. Wegen interner Auseinandersetzungen innerhalb der Koalition gab es Verzögerungen bei der Verabschiedung beider Gesetzesvorlagen. Mehr Details hierzu sind bei www.lippewelle.de zu finden.

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