Stand: 24.07.2024 21:21 Uhr
Die neuen Herausforderungen durch Klimawandel und Extremwetter erfordern innovative Strategien auf kommunaler Ebene.
Ein neuer Ansatz für den Küstenschutz
Angesichts zunehmender Wetterextreme ist die Landesregierung von Schleswig-Holstein dabei, ihr Wassergesetz zu reformieren. Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne) kündigte die Novelle in Kiel an, um die Küstenregionen besser vor Sturmfluten und anderen Wetterereignissen zu schützen. Diese Gesetzesänderung ist ein bedeutender Schritt in Richtung Anpassung an die Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt.
Ursprung der Gesetzesänderung
Die Rechtsprechung im Wassermanagement soll erneut auf die aktuellen klimatischen Herausforderungen eingehen. Goldschmidt nannte Wasserknappheit, Dürreperioden, Starkregen und Sturmfluten als zentrale Probleme, die es zu bewältigen gilt, um die Wasserressourcen effizient zu managen und die Folgen von Extremwettern zu mildern.
Die Rolle der Kommunen
Ein entscheidendes Element der neuen Gesetzgebung ist die stärkere Einbindung der Kommunen. Diese sollen nicht nur in den Planungsprozess für Küstenschutzmaßnahmen eingebunden werden, sondern auch bei der Vergabe von Fördermitteln, wenn sie eigene Schutzkonzepte entwickeln. Dies könnte die Motivation erhöhen und zur Entwicklung innovativer Lösungen vor Ort beitragen.
Fordern und Fördern durch das neue Gesetz
Ein weiterer wichtiger Aspekt des reformierten Wassergesetzes ist die Regelung zur Regenwasserversickerung. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Regenwasser besser in die Erde eindringen kann, was zur Auffüllung der Grundwasserreserven beiträgt. Dies ist besonders relevant, da viele Kommunen in den letzten Jahren unter stetiger Wasserknappheit litten.
Ausblick: Vorstellung des Gesetzesentwurfs
Der Gesetzentwurf wird im Herbst im Landtag beraten und könnte bereits im kommenden Jahr in Kraft treten. Diese neue Regelung zeigt, wie ernsthaft die Landesregierung die Probleme des Klimawandels angeht und wie wichtig es ist, rechtzeitig Maßnahmen zur Verhinderung von Schäden an der Küste zu implementieren.
– NAG