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Sanktion für Termin-Schwänzer: Ärzte im Norden fordern Gebühr

Immer mehr Ärzte in Schleswig-Holstein fordern eine Strafgebühr für verpasste Arzttermine, da nicht erschienene Patienten finanzielle Verluste verursachen, und dies könnte Patientinnen und Patienten bald teuer zu stehen kommen.

In den letzten Monaten wächst in Schleswig-Holstein die Besorgnis über Patienten, die ihre Arzttermine einfach sausenlassen. Immer mehr Mediziner fordern, dafür eine Gebühr zu erheben, um den finanziellen Verlust auszugleichen. Ein Bericht der „Kieler Nachrichten“ beleuchtet diese Problematik und deren potenziellen Lösungen.

Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, beschreibt die Situation als zunehmend alarmierend. Viele Praxen leiden unter der hohen Anzahl an nicht erschienenen Patienten, die nicht nur für einen Stillstand im Praxisbetrieb sorgen, sondern auch die finanzielle Planung der Ärzte erheblich beeinträchtigen. Herrmann weist darauf hin, dass die Einführung eines Ausfallhonorars „nachvollziehbar“ sein könnte, wenn es klar kommuniziert wird und der Praxisbetrieb nachweislich behindert wird.

Die Auswirkungen auf Patienten und Praxen

Besonders schwer trifft es Fachärzte, die oft Monate im Voraus ausgebucht sind. Marco Dethlefsen von der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) berichtet, dass insbesondere neue Patienten häufig nicht absagen und somit wertvolle Behandlungstermine blockieren. Dies führt nicht nur zu längeren Wartezeiten für andere Patienten, sondern auch zu einem enormen Verlust an möglichen Einnahmen für die Mediziner.

Die Frustration über diese Situation ist bei vielen Ärzten spürbar. Ein Zahnarzt aus dem Kreis Plön hat bereits Schritte unternommen und verlangt bis zu 100 Euro von Patienten, die wiederholt nicht erscheinen. Diese Regelung könnte als Vorbild für andere Zahnarztpraxen dienen, die ähnliche Probleme haben und über die Einführung eines Ausfallhonorars nachdenken.

Allerdings warnt die Verbraucherzentrale: Ein generelles Recht auf Ausfallhonorar existiert nicht. Patienten, die aufgrund von Krankheit oder einem Unfall ihren Termin nicht wahrnehmen können, sind von der Zahlung befreit. Dies stellt sicher, dass klare Richtlinien für die Gebührenanpassung bestehen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Zusätzlich erläutert die Rechtsexpertin Katrin Reinhardt, dass ein Ausfallhonorar in bestimmten Fällen gerechtfertigt sein kann. Wenn ein Arzt kurzfristig niemanden finden kann, der den freien Termin übernimmt, kann der Verdienstausfall durchaus nachvollziehbar sein. Damit sind rechtliche Rahmenbedingungen notwendig, die sowohl die Interessen der Ärzte als auch die der Patienten schützen.

Die Diskussion um das Ausfallhonorar zeigt auf, wie wichtig es ist, in der Gesundheitsversorgung sowohl für Patienten als auch für Ärzte eine Balance zu finden. Während Ärzte für ihre Dienstleistungen finanziell abgesichert werden möchten, müssen Patienten darauf vertrauen können, dass ihr Zugang zur medizinischen Versorgung gewährleistet bleibt. Diese anhaltenden Debatten werden sicherlich auch in Zukunft eine Rolle spielen, wenn es um die Sicherstellung eines reibungslosen Praxisablaufs geht.

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