Reaktion auf die Klimakrise: Schleswig-Holstein setzt neue Maßstäbe im Wasserschutz
KIEL. Die aktuelle Gesetzesnovelle des Landeswassergesetzes (LWG), die kürzlich in der letzten Sitzung des Kabinetts vor der Sommerpause verabschiedet wurde, stellt einen bedeutenden Schritt in der Anpassung der Wasserwirtschaft Schleswig-Holsteins an die Herausforderungen des Klimawandels dar. Mit der Novelle reagiert die Landesregierung auf die zunehmende Anzahl von Extremwetterereignissen, die durch die Klimakrise bedingt sind, und der schweren Sturmflut, die das Land im Oktober des letzten Jahres heimgesucht hat.
Küstenschutz und Hochwasservorsorge im Fokus
„Mit der Gesetzesnovelle legen wir den Grundstein für einen verbesserten Küstenschutz und ein effektives Wassermanagement“, betonte Umweltminister Tobias Goldschmidt. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, sowohl Mensch als auch Umwelt besser vor Hochwassergefahren zu schützen. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die gesetzliche Verpflichtung für Betreiber von Campingplätzen und Sportboothäfen, frühzeitig vor Sturmflutgefahren zu warnen. Dies soll Menschen helfen, rechtzeitig geeignete Vorkehrungen zu treffen und somit Schäden zu minimieren.
Öffentliches Interesse und Verfahrensbeschleunigung
Ein zentrales Element der Novelle ist die klare Festlegung eines überragenden öffentlichen Interesses für die Errichtung von Küstenschutzanlagen. Dies ermöglicht es den Behörden, effizienter auf die Herausforderungen des steigenden Meeresspiegels zu reagieren. Zudem wird die Möglichkeit eingeführt, Projektmanager in Planfeststellungsverfahren einzusetzen. Dies dient der Beschleunigung der Verfahren, insbesondere beim Bau neuer Deiche und weiterer Küstenschutzbauten.
Gestärkte Vorbereitung auf Extremwetterereignisse
„Die Lehren aus der Oktobersturmflut sind in die Reform eingeflossen“, erklärte Goldschmidt. Um Kommunen besser auf Hochwassersituationen vorzubereiten, wird nun auch die Erstellung von Starkregenkarten gesetzlich verankert. Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein sollen so in die Lage versetzt werden, das Risiko für ihre Immobilien zu kennen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Nutzung von Regenwasser und Grundwasserneubildung
Ein zukunftsweisendes Anliegen der Gesetzesnovelle ist die Verankerung des Wasserrückhalts und die Förderung der Niederschlagswasserversickerung, insbesondere in bebauten Gebieten. Regenwasser soll nicht mehr abgeleitet, sondern gezielt versickert werden, um zur Grundwasserneubildung beizutragen. Diese Maßnahme ist ein klarer Schritt in Richtung nachhaltiger Wasserbewirtschaftung und fördert das Ökosystem vor Ort.
Zukunftsausblick: Nächste Schritte der Novelle
Der Gesetzentwurf wird nun in einer Verbändeanhörung weiter diskutiert, bevor er nochmals überarbeitet und dem Kabinett vorgelegt wird. Anschließend steht die Befassung durch den Landtag an, mit dem Ziel, die Regelungen zum Jahresbeginn 2025 in Kraft zu setzen. „Wir sind zuversichtlich, dass diese Maßnahmen Schleswig-Holstein auf den richtigen Kurs bringen und die Wasserwirtschaft an die Herausforderungen des Klimawandels anpassen werden“, schloss Goldschmidt.
– NAG