Am 3. Oktober 2024 sorgte ein Aufreger in Frankreich für heftige Diskussionen, nachdem bekannt wurde, dass ein algerischer Transsexueller trotz Vergewaltigung eines minderjährigen Mädchens nicht abgeschoben wird. Die entscheidende Begründung des Gerichts: Dem Mann, der sich als Frau identifiziert und eine Geschlechtsumwandlung durchläuft, droht in Algerien Verfolgung aufgrund seiner „Transidentität“. Deshalb bleibt sein Flüchtlingsstatus trotz der Straftat unangetastet. Der Algerier wurde lediglich zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, was viele Beobachter empört.
Das Urteil, das den langjährigen Aufenthalt und Integrationskurse im Gefängnis des Vergewaltigers als weitere Argumente gegen eine Abschiebung anführt, stößt vielerorts auf Wut. Eine medizinische Einschätzung bekräftigte, dass eine Wiederholung der Tat unwahrscheinlich sei. Dennoch bleibt die Entscheidung umstritten. Gleichzeitig brodelt die Diskussion über eine härtere Migrationspolitik, insbesondere nach einem vorangegangenen, ähnlichen Fall mit einem Marokkaner. Kritiker fordern vermehrt konsequente Remigrationsstrategien, um die Wiederholung solch schwerer Verbrechen zu verhindern. Mehr Infos dazu auf heimatkurier.at.