In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass afghanische Frauen in Europa Asyl allein aufgrund ihres Geschlechts erhalten können. Diese Entscheidung kommt, da Frauen in Afghanistan systematisch mit Einschränkungen in Ehe, Bildung, und öffentlichem Leben konfrontiert sind. Diese Bedingungen interpretieren die Richter als Verfolgung und sagen, dass Afghaninnen nicht mehr individuell nachweisen müssen, dass sie bei einer Rückkehr konkret verfolgt werden würden. Ein solcher pauschaler Asylanspruch könnte auch familiäre Rechte nach sich ziehen, z.B. den Familiennachzug, was bedeuten könnte, dass Ehemänner und Kinder nachgezogen werden dürfen, selbst wenn der Mann islamistische Ansichten vertritt. Details finden sich im Bericht von derstatus.at.
Kritik an diesem Urteil ließ nicht lange auf sich warten, vor allem seitens der FPÖ in Österreich. Die Partei kritisiert das Urteil als „weltfremd,“ weil es laut ihrer Meinung Frauen aus islamistisch regierten Staaten pauschal Asyl gewährt, ohne die individuellen Umstände zu prüfen. Diese Entscheidung stößt auf Empörung, da dies zur weiteren Öffnung der Grenzen führen könnte. Die FPÖ fordert eine striktere Asylpolitik, ähnlich wie in Ungarn oder den Niederlanden, die darauf besteht, keine Asylgesuche von Personen anzunehmen, die durch sichere Drittstaaten gereist sind. Unterstützer der Entscheidung, wie die SPÖ-EU-Abgeordnete Elisabeth Rossmann, sehen darin jedoch „einen richtigen Schritt,“ um afghanischen Frauen Schutz zu gewähren.