Nordrhein-WestfalenPolitik

Schulen in Düsseldorf kämpfen gegen Cannabis-Einfuhr: Bund erlaubt trotz Teillegalisierung

Reform der Schulpflicht: NRW Schüler erlaubt, Cannabis mit zur Schule zu bringen

In Nordrhein-Westfalen herrscht Aufregung, nachdem das neue Bundesgesetz die Teillegalisierung von Cannabis ermöglicht hat. Eine Kontroverse entstand, da durch die Gesetzgebung volljährigen Schülern und Lehrern nicht explizit verboten wurde, die Droge mit in die Schule zu nehmen. Dies führte zu Diskussionen über die rechtlichen Grenzen und die Eigenverantwortung der Schulen.

Volljährigen erlaubt, Cannabis zu besitzen

Das Bundesgesetz erlaubt Volljährigen, bis zu 25 Gramm Cannabis zu besitzen, einschließlich Schulgelände. Das Schulministerium betonte, dass die Schulen nicht befugt sind, die Mitnahme von Cannabis zu verbieten. Stattdessen können sie in der Hausordnung festhalten, dass die Droge „unerwünscht“ ist, ohne das Bundesrecht zu umgehen.

Die Bildungsgewerkschaft GEW wies darauf hin, dass der Konsum von Cannabis bei volljährigen Schülern schwer zu kontrollieren sei, da diese das Schulgelände verlassen dürfen. Bisher liegen keine Berichte über vermehrten Cannabiskonsum im Zusammenhang mit der Legalisierung vor. Die Debatte zeigt die Herausforderungen für Schulen im Umgang mit gesetzlichen Änderungen und Jugendschutzfragen.

Eltern und Schulen kritisieren Gesetzeslücke

Die Landeselternschaft der Integrierten Schulen (LEiS) und Bildungsgewerkschaft GEW kritisierten die Gesetzeslücke, die den Schulen keine direkte Handhabe gibt, Cannabis zu verbieten. Dies wird als Schwachstelle im Bildungssystem angesehen, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen behindert. Es wird gefordert, dass Schulen in der Lage sein sollten, eindeutige Regelungen im Umgang mit Drogenprävention festzulegen.

Insgesamt bleibt die Debatte um den Umgang mit Cannabis an Schulen ein kontroverses Thema, das die Diskussion über Jugendschutz, Eigenverantwortung, und die Rolle von Bildungseinrichtungen in der Prävention von Drogenkonsum weiter vorantreibt.

NAG

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