In Sachsen stehen die Schweinehalter vor einer Herausforderung: Die gesetzlich geforderte Kennzeichnung ihrer Haltungsform muss bis zum August 2025 erfolgen. Dennoch zeigt sich, dass viele Betriebe bisher keine Angaben gemacht haben, was für die zukünftige Transparenz in der Tierhaltung von Bedeutung ist.
Hintergrund der Kennzeichnungspflicht
Die Ampel-Koalition beschloss im August 2023 ein Gesetz, das ab August 2025 eine verpflichtende Kennzeichnung für inländische Erzeugnisse festlegt. Dies gilt zunächst für Schweinefleisch in den Supermärkten. Es soll den Verbrauchern ermöglichen, informierte Entscheidungen über die Herkunft und Haltungsbedingungen von Fleischerzeugnissen zu treffen.
Niedrige Meldungen bei Haltungsform
Bis zu dem festgesetzten Stichtag am 1. August haben nur drei von 120 sächsischen Betrieben, die zusammen rund 457.200 Schweine halten, ihre Haltungsform gemeldet. Dies wirft Fragen zur Bereitschaft der Betriebe auf, sich an die neuen Richtlinien zu halten. Das sächsische Sozialministerium zeigte sich jedoch gelassen und bemerkte, dass die Meldung freiwillig sei und die Betriebe selbst entscheiden müssten, ob sie die Bedingungen erfüllen.
Die fünf Haltungsstufen
Importante Bausteine dieser Kennzeichnung sind die fünf Haltungsformen, die von den gesetzlichen Mindestanforderungen bis hin zu Bio-Haltung reichen. Die Stufen sind wie folgt:
- Stall: Mindestanforderungen
- Stall+Platz: Mehr Platz für die Tiere
- Frischluftstall: Bessere Luftqualität
- Auslauf/Weide: Zugang zur freien Natur
- Bio: Höchste Standards in der Tierhaltung
Diese Kategorisierungen sollen den Tieren eine artgerechtere Haltung ermöglichen und gleichzeitig den Verbrauchern eine klare Orientierung bieten.
Unklarheiten und Herausforderungen
Aktuell gibt es viele Unklarheiten bezüglich der Meldungen. Im sächsischen Landwirtschaftsministerium und im Sozialministerium sind bisher keine Anfragen zur Frist eingegangen. Zudem bleibt offen, ob auch nach dem 1. August noch Meldungen eingereicht werden dürfen. Diese Verwirrung könnte möglicherweise die Bereitschaft zur Meldung weiter verringern.
Ein Blick auf die Branche
Die schleppende Meldung in Sachsen spiegelt eine weitere Herausforderung wider, die nicht nur lokal, sondern auch bundesweit zu beobachten ist. In Bayern etwa wird die Meldung der Haltungsformen verzögert, da ein entsprechendes Portal zur Einreichung der Angaben noch in Entwicklung ist. Dies zeigt, dass nicht nur die Betriebe selbst, sondern auch die zuständigen Verwaltungseinheiten vor Herausforderungen stehen. Die strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen müssen angepasst werden, um eine reibungslose Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Insgesamt ist die Situation der Kennzeichnungspflicht für die Tierhaltung in Sachsen ein Thema von großer Bedeutung, nicht nur für die Erzeuger, sondern auch für Verbraucher, die immer mehr Wert auf Transparenz und Tierwohl legen. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um zu sehen, wie sich die Branche auf diese neuen Standards einstellen wird.
– NAG