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Staatsrechtler kritisiert Faesers "juristisch inakzeptables" Compact-Verbot

Kontroverse um das Verbot des Compact-Magazins: Ein Präzedenzfall für Pressefreiheit?

Am Dienstagmorgen verkündete Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Verbot des umstrittenen Compact-Magazins. Dabei bediente sich die Ministerin eines rechtlichen Tricks: Sie stufte die GmbH als Verein ein, um ein außer-juristisches Verbot zu ermöglichen. Diese Vorgehensweise stößt nun auf heftige Kritik – insbesondere vom renommierten Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler.

Grundrechte in Gefahr?

Volker Boehme-Neßler, Jura-Professor an der Universität Oldenburg, äußerte bei Welt TV erhebliche Bedenken. „Eine Regierung verbietet ein Pressemedium, das regierungskritisch ist. Das kennen wir eigentlich nur aus autoritären Staaten“, kommentiert er. Deutschland sei stolz auf seine weitreichende Pressefreiheit, die vom Bundesverfassungsgericht stets verteidigt wird. Dieses Urteil stützt sich auf den Grundsatz: „Ohne freie Presse gibt es keine Demokratie.“ Ein Eingriff in die Pressefreiheit sei daher nur in extremen Ausnahmefällen gerechtfertigt.

Der juristische Trick

Faeser nutzte einen rechtlichen Kniff: Die Einstufung des Compact-Magazins als Verein. „Normalerweise unterliegt eine GmbH dem Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein Verein hingegen ist leichter zu verbieten, da er nicht durch die Pressefreiheit geschützt ist“, erklärt Boehme-Neßler. Diese Herangehensweise verleihe den Behörden Handlungsspielraum, der normalerweise für Presseorgane nicht vorgesehen ist.

Reaktionen und Kritikpunkte

Das Innenministerium begründete das Verbot damit, dass Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoße. Laut Boehme-Neßler ist diese Begründung jedoch „relativ dünn“ und juristisch nicht haltbar. Bereits in der Vergangenheit hatte Boehme-Neßler die Innenministerin kritisiert. So nannte er im März die Einstufung von Regierungskritik als „Delegitimierung des Staates“ durch den Verfassungsschutz problematisch. Diese Maßnahmen würden die Grenze zum autoritären Staat überschreiten.

Ein Rückblick auf die Corona-Jahre

Auch während der Corona-Pandemie fiel der Professor mit kritischen Statements auf. Er bezeichnete die Diskussionen um eine Impfpflicht als „verfassungswidrig“ und monierte, dass die obligatorische Impfung zahlreiche Grundrechte verletze, darunter das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Boehme-Neßler äußerte diese Bedenken im Januar 2022 bei Bild.

Was könnte die Politik tun?

Die Politik könnte solche Kontroversen und rechtlichen Grauzonen vermeiden, indem sie klarere und strengere Regularien für die Behandlung von Pressefreiheit und Medienverboten etabliert. Es bedarf transparentere Entscheidungen und Begründungen, die sowohl juristisch als auch gesellschaftlich nachvollziehbar sind. Der Schutz der Pressefreiheit sollte unantastbar bleiben und in einem demokratischen Prozess stets oberste Priorität genießen.

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NAG

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