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Streit um Kindergrundsicherung: Habeck kündigt Verschiebung auf 2025 an

Kinder-Grundsicherung: Veränderte Prioritäten bei grünen Projekten | Politik

Die Diskussion um die Kindergrundsicherung, ein zentrales Anliegen der Grünen, nimmt eine überraschende Wendung. Vizekanzler Robert Habeck (54, Grüne) hat jetzt klargestellt, dass die Umsetzung dieses Projekts vor der nächsten Bundestagswahl wohl nicht erfolgen wird.

Die Idee, die bestehende Kindergeld-Regelung durch ein umfassenderes Maßnahmenpaket abzulösen, wurde ursprünglich von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (55, Grüne) ins Leben gerufen. Dieses Paket sollte ab dem 1. Januar 2025 greifen, jedoch sorgen kontinuierliche Auseinandersetzungen innerhalb der Regierungskoalition für Verzögerungen.

Im Zuge seiner Sommerreise äußerte Habeck am Rande, dass das Projekt nicht wie geplant realisiert wird. Der Gesetzentwurf hat vor allem von den Koalitionspartnern SPD und FDP harte Kritik einstecken müssen. Der Fortschritt bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfs bewegt sich bisher im Schneckentempo voran.

Wie Habeck betont, wird die Umsetzung weiter in den Fraktionen diskutiert. Ein wesentlicher Punkt sei jedoch bereits erzielt: Eine Einigung zum Haushalt 2025 sieht vor, dass der Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien, die Bürgergeld beziehen, angehoben wird. Dies solle sicherstellen, dass zumindest eine akute finanzielle Entlastung für betroffene Familien gewährleistet ist.

„Welche Farbe die Vase hat, ist mir an dieser Stelle jetzt egal“, so Habeck in seiner Metapher, um die pragmatische Herangehensweise an das Thema zu verdeutlichen. Die Diskussionen drehen sich also derzeit mehr um die konkrete finanzielle Entlastung, weniger um die langfristige Struktur der Kindergrundsicherung.

Die Bedeutung dieser Entscheidungen liegt insbesondere darin, dass bereits jetzt die Inanspruchnahme der staatlich bereitgestellten Leistungen erheblich gestiegen ist. Laut Habeck sind Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen vieler Kinder bereits in Kraft getreten und zeigen Wirkung. Hierzu zählt unter anderem die Erhöhung des Budgets des Bundesfamilienministeriums um über eine Milliarde Euro, um diese Programme zu finanzieren.

Eine zusätzliche Erhöhung des Kindergeldes und des Kindersofortzuschlags um fünf Euro sowie Investitionen von jeweils zwei Milliarden Euro in die Qualität der Kitas für die nächsten beiden Jahre sollen ebenfalls vorbehaltlich des Haushaltsplans erfolgen.

Obwohl die formale Struktur der Kindergrundsicherung noch nicht umgesetzt ist, nutzen bereits viele die Möglichkeiten, die sich aus den gegenwärtigen Ergänzungen des Unterstützungssystems ergeben. Diese Bestrebungen zeigen, dass zumindest einige der beabsichtigten Ziele der Kindergrundsicherung bereits erreicht wurden, auch wenn die Höhe der zusätzlichen Mittel weiterhin ein Diskussionsthema bleibt.

NAG

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