Ein Autounfall am Montag, den 19.08.2024, in der Zeißstraße in der Nähe des Ankerzentrums, hat hohe Kosten verursacht, doch die Geschädigte bleibt auf diesen sitzen. Die Verursacherin des Unfalls, eine Asylbewerberin, ist nicht versichert und als mittellos eingestuft, weshalb keine finanzielle Entschädigung zu erwarten ist.
Eine junge deutsche Frau, deren Name der Redaktion bekannt ist, geriet ins Visier des Unfalls, als sie langsam in eine Kreuzung einfuhr. Ein Asylbewerber übersah offensichtlich die Vorfahrtsregelung und stieß mit seinem Fahrrad ungebremst in die Seite des Autos der Frau. Obwohl der Radfahrer unverletzt blieb, erlitt die Frau einen erheblichen Schock. Sie zeigte jedoch bemerkenswerte Besonnenheit, indem sie sofort die Polizei rief und Zeugen bat, am Unfallort zu bleiben, bis die Beamten eintrafen. Die Polizei dokumentierte den Unfall und vermerkte die klare Schuld des Radfahrers aufgrund der eindeutigen Sachlage und Zeugenaussagen.
Die Versicherungsfrage
Doch hier beginnt das finanzielle Dilemma: Der Schaden an ihrem Auto beläuft sich auf einen hohen vierstelligen Betrag. Da der Unfallverursacher weder eine Haftpflichtversicherung hat noch über finanzielle Mittel verfügt, steht die junge Frau vor der Herausforderung, die Kosten selbst zu tragen. Glücklicherweise besitzt sie eine Vollkaskoversicherung, die den größten Teil der Reparaturkosten übernimmt. Dennoch bleiben für sie 300 Euro Selbstbeteiligung, die Kosten für einen dringend benötigten Leihwagen, und die Belastung durch höhere Versicherungskosten aufgrund einer automatischen Höherstufung.
Die Verwirrung und Frustration steigen, als auch der Vater der jungen Frau versucht, bei der Regensburger Verwaltung eine Klärung zu erzielen. Bei der Ausländerbehörde trifft er jedoch auf eine unfreundliche und spöttische Antwort. Die Mitarbeiterin macht sich über seine Anfrage lustig und verweist in zynischem Ton darauf, dass Asylbewerber nicht versichert seien. Diese Reaktion der Behörden bedarf einer genaueren Prüfung, da ein solches Verhalten einer hilfesuchenden Person gegenüber keineswegs akzeptabel ist.
Kein Versicherungszwang für Asylbewerber
Das Amt für Integration und Migration in Regensburg erklärt knapp, dass in Deutschland keine allgemeine Haftpflicht-Pflicht besteht. Ausnahmen gibt es lediglich für bestimmte Berufsgruppen oder Fahrzeughalter. Daher kann es vorkommen, dass Geschädigte keine Rückerstattung erhalten, wenn der Verursacher der Schäden nicht versichert ist. Auf die Frage nach Sammelversicherungen für Asylbewerber geht die Stadt nicht weiter ein.
Die „Nachgefragt“-Reihe
Versicherungsexperte und CSU-Fraktionsvorsitzender Michael Lehner bestätigt in einem Interview, dass man auch in Deutschland auf den Kosten sitzen bleibt, wenn der Schadenverursacher nicht haftpflichtversichert ist. Eine Schadensersatzklage sei zwar möglich, erzeuge aber in der Regel mehr Aufwand als Ertrag, besonders wenn der Verursacher mittellos ist. Lehner hebt hervor, dass die junge Frau zumindest durch ihre Vollkaskoversicherung relativ glimpflich davongekommen ist, auch wenn sie einige Unkosten selbst tragen muss.
Interessanterweise ist diese Problematik keineswegs neu. Bereits 2019 berichtete die Augsburger Allgemeine über ähnliche Fälle. Das Konzept einer privaten Haftpflichtversicherung ist einfach und vergleichsweise günstig. Die Kosten belaufen sich auf etwa 2,50 bis 10 Euro pro Monat für Singles und 3 bis 11 Euro für Familien. Es bleibt die Frage, warum diese bescheidenen Beträge nicht standardmäßig von den Sozialleistungen für Asylbewerber und Bürgergeldempfänger einbehalten werden, um solche Situationen zu vermeiden.
Ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit
Die Problematik, dass bei Unfällen mit nicht versicherten Asylbewerbern die Geschädigten oft auf ihren Kosten sitzen bleiben, ist nicht neu. Bereits 2019 berichtete die Augsburger Allgemeine über vergleichbare Vorfälle. Damals waren die bestehenden gesetzlichen Regelungen und fehlenden Versicherungspflichten für diese Bevölkerungsgruppen ebenfalls in der Kritik. Trotz wiederholter Fälle und anhaltender Diskussionen scheint sich wenig geändert zu haben.
Fallstudien aus anderen Städten
In München und Frankfurt gab es ähnliche Fälle, bei denen Asylbewerber unverschuldet in Unfälle verwickelt wurden und die deutschen Unfallgegner ohne finanziellen Ersatz blieben. Das brachte 2022 mehrere Bürgerinitiativen auf den Plan, die sich für eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Asylbewerber stark machten. Auch hier blieben politische Änderungen aus.
Politische Hintergründe und soziale Verantwortung
Die Frage, warum Asylbewerber in Deutschland nicht verpflichtet sind, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, führt zu einer komplexen Debatte über Sozialpolitik und Integration. Asylbewerber erhalten in Deutschland Sozialleistungen und werden in vielen Bereichen unterstützt, jedoch gibt es keinen klaren gesetzlichen Rahmen, der eine Haftpflichtversicherung für sie vorschreibt.
Standpunkt der Politik
Während einige Politiker wie der CSU-Fraktionsvorsitzende Michael Lehner eine Versicherungspflicht fordern, argumentieren andere, wie die Grünen und Teile der SPD, dass weitere finanzielle Belastungen für Asylbewerber kontraproduktiv für deren Integration seien. Diese Gruppen plädieren stattdessen für Sammelversicherungen, die über staatliche Mittel finanziert werden könnten. Quellen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen.
Statistiken und Daten
Eine Untersuchung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2022 zeigt, dass in Deutschland etwa 35% aller Haushalte ohne private Haftpflichtversicherung auskommen müssen. Diese Zahl ist bei einkommensschwachen Gruppen und Asylbewerbern noch höher. Laut einer Umfrage des Allensbacher Instituts halten 68% der deutschen Bevölkerung eine Versicherungspflicht für Asylbewerber für sinnvoll, während 20% dagegen sind. Quellen: Statistisches Bundesamt, Allensbacher Institut.
Finanzielle Belastung
Die finanzielle Belastung für den Staat bei einer Sammelversicherung wäre gering. Eine Schätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beziffert die Kosten auf rund 50 Millionen Euro jährlich, ein Bruchteil des jährlichen Budgets für soziale Unterstützung und Integration. Das entspricht etwa 0,2% der jährlichen Ausgaben für Sozialleistungen. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.