Die Diskussion um den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist in vollem Gange, und die aktuellen Entwicklungen zeigen ein besorgniserregendes Bild. Während die Landesregierung bestrebt ist, die zukunftsträchtigen Windkraftprojekte voranzutreiben, gibt es wesentliche Hürden, die die Genehmigungsverfahren erheblich verlangsamen könnten. Ein zentraler Kritikpunkt ist die Möglichkeit, Genehmigungen für den Bau von Windrädern außerhalb geplanter Windenergiegebiete auszusetzen. Diese Regelung, verankert im Landesplanungsgesetz von NRW, könnte gravierende Auswirkungen auf die bereits in Planung befindlichen Windprojekte haben.
Die Sorgen sind nicht unbegründet: Laut dem Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW sind über 50 geplante Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 380 Megawatt betroffen. Die interne Umfrage des LEE unter seinen Mitgliedern zeigt, dass sich die Rückstellungen nicht nur auf wenige Ausnahmefälle beschränken, wie von der Landesregierung zunächst angenommen. Hans-Josef Vogel, der Vorsitzende des LEE NRW, hebt hervor, dass die Rückstellungsklausel letztlich mehr schadet als nützt: „Über 50 Rückstellungsbescheide sind über 50 Eigentore, die nicht hätten sein müssen.“
Genehmigungen und Abstandsregeln
Ein Blick auf die politische Seite der Genehmigungen offenbart, dass die Bezirksregierungen in NRW erheblichen Einfluss auf den Ausbau der Windkraft haben. Bis die Regionalpläne, welche die neuen Windenergiegebiete festlegen, bis Ende 2025 nicht beschlossen sind, können Genehmigungsanträge für neue Anlagen zurückgestellt werden. Dies führt dazu, dass das Ziel der Landesregierung, die Windkraftsignifikant auszubauen, in weite Ferne gerückt wird. Vogel ist der Meinung, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass die zurückgestellten Projekte niemals realisiert werden, was Millionen Euro an Investitionen zunichte macht.
Förderlich für den Windenergieausbau ist zwar, dass die Landesregierung plant, die Flächenausweisungen in den Regionalplänen sieben Jahre früher anzukündigen als dies im Gesetz auf Bundesebene vorgesehen ist. Doch gleichzeitig ermöglichen die neuen Regeln den Bezirken viel Spielraum bei der Flächenvergabe. So schafft der Regierungsbezirk Arnsberg die 1.000 Meter Abstandsregel wieder ein, die zuvor vom Nordrhein-Westfälischen Landtag aufgehoben wurde. Dies ist nicht nur eine Hürde für die Windkraft, sondern könnte auch an vielen anderen Orten zu ähnlichen Regelungen führen.
Ein weiteres Ausschlusskriterium wird durch die Luftwaffe und den Geologischen Dienst verstärkt. In Köln beispielsweise wird die Errichtung von Windenergieanlagen durch Vorgaben zur Höhenbegrenzung stark behindert. Dies hat offenbar negative Auswirkungen auf die Möglichkeiten zur Installation zeitgemäßer Windkraftanlagen. Zudem bestehen aufgrund von seismologischen Messstationen in der Kölner Bucht strenge Anforderungen an die Abstandshaltung zwischen Windparks und den Stationen, was weiteren Druck auf potenzielle Projekte ausübt.
Obwohl die Zahlen hinsichtlich der Genehmigungen und dem Bau neuer Windkraftanlagen in NRW im vergangenen Jahr einen positiven Trend zeigten, bleibt die Zukunft der Windenergieprojekte ungewiss. Bei den letzten Zuschlägen kamen 110 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von über 430 Megawatt in Betrieb. Lindern diese Erfolge die Bedenken? Es bleibt abzuwarten, wie sich die Bezirksregierungen sowie die Betreiber auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen werden und inwieweit sie in der Lage sind, die ambitionierten Pläne der Landesregierung in die Tat umzusetzen.