Der Schutz des Wolfes an der Küste bleibt vorerst bestehen
In Niedersachsen sorgt die Debatte um den Schutz des Wolfes für Aufsehen, insbesondere an der Küste. Die CDU-Landtagsfraktion hat Ministerpräsident Stephan Weil aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes einzubringen, um Wolfsabschüsse zu ermöglichen. Diese Forderung stößt jedoch auf Kritik, insbesondere bei den Schafhaltern.
Der Konflikt zwischen dem Schutz des Wolfes und der Weidetierhaltung hat in der Region Aurich an der Küste zu einem rechtlichen Streit geführt. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat eine Ausnahmegenehmigung für die Tötung eines Wolfes im Landkreis Aurich zurückgewiesen, da nicht genügend Voraussetzungen für die Abschussgenehmigung erfüllt waren. Der Wolf, der für Schäden an Schafen in Dornum verantwortlich gemacht wurde, soll vorerst geschützt bleiben.
Die Entscheidung des Gerichts hat auch Auswirkungen auf ähnliche Fälle in anderen Regionen. Das Schnellabschussverfahren, das für die schnellere Genehmigung von Wolfsabschüssen entwickelt wurde, wurde in der Vergangenheit bereits in der Region Hannover gestoppt. Diese Entwicklungen zeigen die Komplexität des Themas und die Schwierigkeit, einen Kompromiss zwischen dem Schutz des Wolfes und der Landwirtschaft zu finden.
Der Förderverein der Deutschen Schafhaltung fordert eine umfassende Gesetzesänderung, um Rechtssicherheit für die Weidetierhaltung zu schaffen. Die Debatte um den Wolf an der Küste wird also weiterhin hitzig geführt, während Naturschützer und Landwirte nach einer Lösung suchen, die sowohl den Schutz des Wolfes als auch die Interessen der Bauern berücksichtigt. – NAG