Die Bayerische Polizei – Mobilitätssicherheit gestärkt
Die Polizeiinspektion Illertissen hat erfolgreich eine Serie von Diebstählen aus unversperrten Fahrzeugen aufgeklärt. Diese Vorfälle hatten insbesondere den Landkreis Neu-Ulm und den Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg betroffen.
Während des Zeitraums vom 30. Juni 2024 bis zum 2. Juli 2024 kam es in den Gemeinden Illertissen, Bellenberg und Dietenheim zu mehreren Diebstählen. Die Polizeiinspektion Illertissen hat intensiv ermittelt und in Zusammenarbeit mit dem Polizeiposten Dietenheim den Täter identifiziert. Es handelt sich um einen 36-jährigen Mann aus Georgien, der für ähnliche Straftaten gesucht wird.
Dank der Aufnahmen von Überwachungskameras konnten die Ermittler den Täter namentlich feststellen. Insgesamt wurden neun Diebstähle im Bereich der Polizeiinspektion Illertissen und zwei im Polizeiposten Dietenheim registriert. Der Diebstahlschaden beläuft sich auf über 3.000 Euro, zusätzlich wurden EC-Karten gestohlen und missbraucht, wodurch ein weiterer Schaden von über 500 Euro entstand.
Es wird darauf hingewiesen, dass die besagten Diebstähle keine Verbindung zu ähnlichen Vorkommnissen im Buchloer Raum aufweisen. Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, Fahrzeuge stets ordnungsgemäß zu verschließen, um Diebstählen vorzubeugen.
Sicherheit durch Prävention
Die Arbeit der Bayerischen Polizei zeigt, wie wichtig es ist, die eigene Mobilität durch kleine Maßnahmen wie das Abschließen von Fahrzeugen zu schützen. Im Falle der aktuellen Diebstähle konnten durch aufmerksame Anwohner und die koordinierten Ermittlungen der Polizei Täter identifiziert und weitere Schäden verhindert werden.
Es liegt im gemeinsamen Interesse, das Sicherheitsbewusstsein zu stärken, um Diebstählen und kriminellen Handlungen präventiv entgegenzuwirken. Durch das Bewusstmachen der eigenen Verantwortung für die Sicherheit kann die Gemeinschaft dazu beitragen, das Risiko von Straftaten zu minimieren. Die Bayerische Polizei steht hierbei als verlässlicher Partner für die Aufklärung und Verhinderung von kriminellen Aktivitäten zur Verfügung.
– NAG