Alpirsbacher Rathauschef vor möglichen Strafprozess im Jahr 2025
Nachdem die Bürgermeisterwahl in Alpirsbach für ungültig erklärt wurde, steht der gewählte Bürgermeister vor einem möglichen Strafprozess im kommenden Jahr. Sven Christmann wird beschuldigt, die Wähler im Wahlkampf über sein Dienstverhältnis bei der Polizei getäuscht zu haben. Dies führte zur Annullierung der Wahl durch das Landratsamt Freudenstadt, das gegen Christmann und andere Beschuldigte wegen möglicher Bestechlichkeit in Verbindung mit der Beschaffung von Trocknungsschränken für die Polizei ermittelt.
Ein strafrechtlicher Prozess im Jahr 2025?
Die 16. Große Strafkammer am Landgericht Karlsruhe hat bereits im Juni das Hauptverfahren eröffnet. Trotzdem sind noch keine Termine festgelegt worden, da die Kammer bis Ende dieses Jahres mit anderen Verfahren beschäftigt ist. Daher wird der Strafprozess voraussichtlich erst im Jahr 2025 beginnen.
Christmann beteuerte auf seiner Website seine Unschuld und betonte, dass er stets pflichtgemäß gehandelt habe. Sein Anwalt äußerte sich jedoch nicht näher zu dem eröffneten Hauptverfahren.
Neuwahl angeordnet wegen Wahlmanipulation?
Bei der Stichwahl in Alpirsbach erhielt Christmann Ende April knapp 56 Prozent der Stimmen, während Amtsinhaber Michael Pfaff gut 44 Prozent erzielte. Nach drei Einsprüchen prüfte das Landratsamt die Wahl und stellte fest, dass Christmann die Führung der Dienstgeschäfte untersagt worden war – was als Suspendierung definiert wurde.
Das Amt interpretierte Christmanns öffentliche Leugnung der Suspendierung als aktive Täuschung der Wähler, was entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt haben könnte. Aufgrund weiterer Unregelmäßigkeiten erklärte das Amt die Wahl für ungültig und ordnete eine Neuwahl an.
Verfahren am Verwaltungsgericht in Karlsruhe
Christmanns Anwalt hat gegen die Suspendierung Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht. Die Anwälte argumentieren, dass eine Suspendierung eine vorläufige Dienstenthebung darstelle, was in diesem Fall nicht gegeben sei.
Es ist noch unklar, wann die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts eine Entscheidung treffen wird. Derzeit können die Kläger die Prozessakten einsehen und ihre Klage begründen. Anschließend wird die Reaktion der Beklagtenseite abgewartet, bevor die Kammer über das weitere Vorgehen entscheidet.
Trotz der Unsicherheiten läuft die Arbeit der Stadtverwaltung in Alpirsbach weiter. Die Stadtverwaltung betonte, dass die Entscheidung keine Rechtsunsicherheit schaffe und die Handlungsfähigkeit weiterhin gewährleistet sei, da ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters benannt wurden, die alle anstehenden Aufgaben übernehmen können.
– NAG