Betrunkener Radeln hat Folgen
Ein heiterer Abend endete für einen 43-Jährigen am Freitag, dem 12.07.2024, gegen 01.30 Uhr in einem Alptraum. Der Mann war mit seinem Fahrrad auf der Kesselbachstraße unterwegs, als er von der Polizei einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrradfahrer nach Alkohol roch. Ein Atemalkoholtest ergab eine Konzentration von 1,66 Promille, was weit über dem erlaubten Limit liegt.
Die Folgen waren ernsthaft: Der Mann durfte nicht weiterfahren, eine Blutprobe wurde entnommen, und ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Dies zeigt, dass Alkoholkonsum und Fahrradfahren keine gute Kombination sind und schwerwiegende Konsequenzen haben können.
Es ist wichtig zu betonen, dass alkoholisiertes Radfahren nicht nur gefährlich ist, sondern auch gegen das Gesetz verstößt. Die Polizei handelte konsequent, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten und darauf hinzuweisen, dass alkoholisiertes Fahren jeglicher Art nicht toleriert wird.
Der Vorfall dient als Erinnerung an die Bedeutung verantwortungsbewussten Handelns im Straßenverkehr. Jeder Fahrer, ob mit dem Fahrrad oder Auto, muss sich bewusst sein, dass Alkohol die Fahrtauglichkeit erheblich beeinträchtigen kann und somit das eigene Leben und das anderer gefährdet.
Presseanfragen können an die Polizeiinspektion Zweibrücken gerichtet werden unter der Telefonnummer 06332/976-0 oder per E-Mail an pizweibruecken@polizei.rlp.de. Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der Quelle zur Veröffentlichung frei.
– NAG